Mobilität & Reisen

Kraftfahrzeug: Oldtimerkennzeichen

Oldtimer sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen wurden und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden. Entscheidend ist das Erstzulassungsdatum, nicht das Bau- oder Produktionsjahr des Fahrzeuges.

Historisches Kennzeichen

Oldtimerfahrzeuge bekommen auf dem Kennzeichen ein "H" hinter die Buchstaben-Ziffern-Kombination geprägt.

Rotes Oldtimerkennzeichen

Unter den gleichen Voraussetzungen wie bei einem historischen Kennzeichen können Besitzer eines oder mehrerer Oldtimerfahrzeuge auch rote Dauerkennzeichen nach § 17 FZV beantragen. So wird die Möglichkeit geschaffen, ein Kennzeichen wechselnd an verschiedenen Fahrzeugen nutzen zu können. Die Nutzung ist jedoch eingeschränkt. Rote Dauerkennzeichen für Oldtimerfahrzeuge dürfen nur für Probe-, Überführungs-, Vorführfahrten und Fahrten zur Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen genutzt werden.

Benötigte Unterlagen

  • Erforderliche Unterlagen (siehe weiterführende Informationen)

Gebührenrahmen

  • Zuteilung eines Historischen Kennzeichens: 28,20 €
  • Neuzuteilung eines roten Oldtimerkennzeichens: 128,60 €
  • Für jedes weitere Fahrzeugscheinheft: 15,60 €

Weiterführende Informationen

Benötigte Unterlagen:

Historisches Kennzeichen
  • Personalausweis oder Pass
  • bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten: schriftliche Vollmacht, gültigen Pass oder Personalausweis des Antragstellers sowie des Bevollmächtigten
  • Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Kennzeichenschild/er (wenn noch zugelassen)
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • SEPA-Lastschriftmandat mit IBAN und BIC für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Historisches Gutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Das historische Gutachten ist ein besonderes Gutachten einer Prüforganisation (TÜVDEKRAGTÜusw.), mit dem der historische Originalzustand des Fahrzeuges festgestellt und bestätigt wird.
Rotes Oldtimerkennzeichen
  • Personalausweis oder Pass
  • bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten: schriftliche Vollmacht, gültigen Pass oder Personalausweis des Antragstellers sowie des Bevollmächtigten
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • formloser Antrag (kann auch hier gestellt werden)
  • Führungszeugnis der Belegart O (nicht null!! - Behördenführungszeugnis, Beantragung bei zuständiger Stadt/Gemeinde)
  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I (wenn Fahrzeug aktuell oder innerhalb der letzten sieben Jahre zugelassen ist/war)
  • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II (wenn Fahrzeug aktuell oder innerhalb der letzten sieben Jahre zugelassen ist/war)
  • Kennzeichenschild/er (wenn aktuell noch zugelassen)
  • SEPA-Lastschriftmandat mit IBAN und BIC für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Historisches Gutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Das historische Gutachten ist ein besonderes Gutachten einer Prüforganisation (TÜVDEKRAGTÜusw.), mit dem der historische Originalzustand des Fahrzeuges festgestellt und bestätigt wird.

Der notwendige Auszug aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamt wird bei Antragstellung von hier elektronisch eingeholt.

Die oben genannten erforderlichen Dokumente müssen - wenn nicht ausdrücklich anders angegeben - aktuell noch gültig sein und im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie (nach § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz durch siegelführende Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Notariate) vorgelegt werden. Die Zulassungsbescheinigungen müssen ohne Ausnahme im Original vorliegen.

Besonderheiten

Über jede Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt ist das Fahrzeug im roten Fahrzeugscheinheft einzutragen. Darüber hinaus sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete Kennzeichen, das Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift, die Fahrzeugklasse und Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeug-Identifikationsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind.

Die Zuteilung roter Dauerkennzeichen erfolgt befristet für zunächst ein Jahr. Eine Verlängerung ist frühestens 6 Wochen vor Ablauf für maximal 3 Jahre und unter Vorlage des Fahrtennachweises und des aktuellen Fahrzeugscheinheftes möglich. Nach Fristablauf ist keine Verlängerung mehr möglich, sondern eine Neuzuteilung erforderlich. Nach Ablauf der Befristung dürfen rote Dauerkennzeichen nicht mehr verwendet werden und sind unverzüglich zur Entwertung vorzulegen.

Prozess

Vorsprache vor Ort: Unterschreiben des Antrags auf rotes Dauerkennzeichen.


Verantwortlichkeit

Zulassungsstelle 0 21 51 / 86-0
kfz-zulassung@krefeld.de

Elbestraße 7, 47800 Krefeld

Geschäftszeiten
Sonntag: Geschlossen
Montag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Dienstag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr
Mittwoch: 8:00 Uhr-12:30 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr
Samstag: Geschlossen

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