Mobilität & Reisen

Kraftfahrzeug: Saisonkennzeichen

Wenn Sie Ihr Fahrzeug jedes Jahr nur in einem bestimmten Zeitraum einsetzen möchten, empfiehlt sich das Saisonkennzeichen.

Hierbei bestimmen Sie selbst über die Dauer der Gültigkeit des Kennzeichens. Diese beträgt mindestens zwei, höchstens aber elf Monate. Während dieses Zeitraumes ist das Fahrzeug dann auch in den folgenden Jahren automatisch zugelassen.

Außerhalb des Saisonzeitraumes darf das Fahrzeug nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und auch nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden, da es als nicht zugelassen gilt.

Seit dem 01.10.2017 kann das Saisonkennzeichen auch mit einem H-Kennzeichen (für historische Fahrzeuge) kombiniert werden.

Benötigte Unterlagen

  • Erforderliche Unterlagen (siehe weiterführende Informationen)

Gebührenrahmen

  • Antragsgebühr: 31,20 €
    (= Standardfall). Im Einzelfall, z.B.: bei Wunschkennzeichen, fallen höhere Gebühren an.

Weiterführende Informationen

Benötigte Unterlagen: 

Bei einem Wechsel von bisherigen auf Saisonkennzeichen (oder auch umgekehrt) sowie bei einer Änderung des Saisonzeitraumes

  • Personalausweis oder Pass
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten: schriftliche Vollmacht, gültigen Pass oder Personalausweis des Antragstellers sowie des Bevollmächtigten
Die Zulassung auf eine minderjährige Person ist in zwei Fällen möglich:
  1. Für das minderjährige Kind liegt ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen zur Steuerbefreiung (Merkmal aGH oder Bl) oder Steuerermäßigung (mit rosafarbenem Flächenaufdruck) nach § 3a KraftStG vor.
  2. Der minderjährige Fahrzeughalter ist im Besitz einer Fahrerlaubnis für das entsprechende Fahrzeug.

Sollte einer dieser Fälle zutreffen, sind zusätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Vollmachten und Ausweise beider Erziehungsberechtigten und des Halters
  • ggf. Nachweis der Alleinerziehungsberechtigung
  • Schwerbehindertenausweis des Kindes, sofern Punkt 1 zutrifft.
Bei Zulassung auf eine juristische Person:

Zulassung erfolgt auf den eingetragenen Firmennamen und die eingetragene Firmenanschrift. Wenn der/ein Geschäftsführer laut Registereintrag persönlich vorspricht, ist keine Vollmacht erforderlich. Bevollmächtigte müssen sich immer auch selbst mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Bitte beachten Sie die gesonderten Antragsunterlagen je nach Unternehmensform unter Downloads.

Die oben genannten erforderlichen Dokumente müssen - wenn nicht ausdrücklich anders angegeben - aktuell noch gültig sein und im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie (nach § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz durch siegelführende Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Notariate) vorgelegt werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss ohne Ausnahme im Original vorliegen.

Prozess

Vorsprache vor Ort, da der Antrag auf Saisonkennzeichen unterschrieben werden muss.


Verantwortlichkeit

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