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Hundehaltung - Informationen zum Landeshundegesetz
Zuletzt geändert: 24.08.2022 07:12:02 CEDT
Am 01.01.2003 ist das Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Es ersetzt die bis dahin geltende Landeshundeverordnung.
Das Landeshundegesetz gilt für alle (also auch kleine) Hunde, insbesondere aber für große Hunde, gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen.
Was gilt als ein...
...kleiner Hund?
Hunde unter 40 Zentimeter Widerristhöhe (Schulterhöhe) oder unter 20 Kilogramm Gewicht, die nicht als gefährlich eingestuft sind, gelten als kleine Hunde.
Weitere Informationen zur Haltung von kleinen Hunden erhalten Sie hier.
...großer Hund?
Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe (Schulterhöhe) von mindestens 40 Zentimeter oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm erreichen. Die Widerristhöhe bemisst sich als Abstand vom Boden zur vorderen höchsten Stelle des Rückens, gemessen mit einem Stockmaß. Auch Hunde, die die genannten Maße zum Beispiel aufgrund ihres Alters (noch) nicht erreicht haben, unterliegen der Einstufung nach § 11 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen. Maßgeblich ist, dass die Maße in ausgewachsenem Zustand erreicht werden.
Weitere Informationen zur Haltung von großen Hunden erhalten Sie hier.
...gefährlicher Hund?
Sogenannte gefährliche Hunde sind Hunde der folgenden Rassen:
- Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
und deren Kreuzungen untereinander sowie Kreuzungen mit anderen Hunden, ferner Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt festgestellt wurde (zum Beispiel bei auf Aggression gezüchteten Hunden, Hunde, die einen Menschen oder ein Tier ohne erkennbaren Grund gebissen haben, Hunde, die unkontrolliert andere Tiere hetzen, beißen oder reißen.
Weitere Informationen zur Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden erhalten Sie hier.
Was sind Hunde bestimmter Rassen?
Hunde bestimmter Rassen sind Hunde folgender Rassen:
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu
sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
Weitere Informationen zur Haltung von Hunden bestimmter Rassen erhalten Sie hier.
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Formen der Antragstellung
Online-Formular
Hinweise
Hundekotbeutel erhalten Sie im nächst gelegenen Bürgerbüro.
Sie erhalten 25 Plastiktüten für Hundekot zum Preis von 0,50 Euro.
Leikanummer
99110009000000
Kontakt
Anschrift
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Elbestr. 7
47800 Krefeld
Downloads
- Melde- und Antragsbogen nach dem Landeshundegesetz (PDF 66 KB)
- Infoblatt für Hundehalterinnen und Hundehalter von großen Hunden (PDF 51 KB)
- Infoblatt für Hundehalterinnen und Hundehalter von gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen (PDF 92 KB)
- Fragebogen zur Hundeunterbringung (PDF 29 KB)
- Antrag auf Befreiung vom Maulkorb- und generellem Leinenzwang (PDF 21 KB)