Bauen & Wohnen

Landpachten

Die Stadt Krefeld ist Eigentümer von circa 440 Hektar landwirtschaftlicher nutzbarer Fläche, die sie in vollem Umfange an Dritte (landwirtschaftliche Betriebe) verpachtet. Die natürlichen Voraussetzungen für die Landwirtschaft sind in Krefeld sehr günstig. Durch die weit verbreiteten fruchtbaren Böden ist der Ackerbau besonders ertragreich. Das feucht-milde Klima begünstigt den Anbau. Rund 60 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche werden deshalb ackerbaulich genutzt. Dazu zählen unter anderem der Getreide-, Rüben- und Feldgemüseanbau. Die Viehhaltung kommt an zweiter Stelle.

Weiterführende Informationen

Die Entscheidung über die jeweilige vertragliche Grundstücksangelegenheit ist nach der Kommunalverfassung Nordrhein-Westfalen im Regelfall einem demokratisch legitimierten Gremium des Rates der Stadt Krefeld vorbehalten. Dies ist - je nach Geschäftswert - entweder der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften oder - bei übersteigenden Werten - der Haupt- und Beschwerdeausschuss. Hierzu wird auf die §§ 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung (ZO) in der Neufassung vom 21.06.2021 verwiesen.

Die Gremien beraten Grundstücksangelegenheiten nach § 3 Abs. 8 lit. a) der Geschäftsordnung für den Rat, die Bezirksvertretungen und die Ausschüsse der Stadt Krefeld in nicht-öffentlicher Sitzung.

Lediglich bei einer Unterschreitung der im § 3 ZO genannten Geschäftswerte erfolgt eine Entscheidung im Zuständigkeitsbereich des Oberbürgermeisters als Organ der Stadt Krefeld (§ 19 ZO).

Prozess

Den Antrag kann formlos schriftlich gestellt werden.


Verantwortlichkeit

Hilfe

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