Arbeit & Ruhestand

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach SGB IX

Es können Leistungen für den schwerbehinderten Menschen persönlich beantragt werden wie z.B.:

  • technische Arbeitshilfen (beispielsweise Sprachsoftware oder Einhandtastatur)

Außerdem sind Leistungen an den Arbeitgeber möglich wie z.B.:

  • zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen

Benötigte Unterlagen

  • Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes
  • Schwerbehindertenausweis bzw. Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit - bei einem Grad der Behinderung unter 50
  • Arbeitsvertrag

Weiterführende Informationen

Hinweise

Der Antrag ist vor der Beschaffung der entsprechenden Hilfsmittel zu stellen. Eine rückwirkende Bewilligung kann nicht erfolgen.

Prozess

Der Antrag auf finanzielle Hilfe aus Mitteln der Ausgleichsabgabe (531007) kann online gestellt werden.

Formulare beim LVR:

Bearbeitungsdauer

  • 3 Wochen (An Vorliegen aller Unterlagen dauert die Bearbeitung)

Verantwortlichkeit

Schwerbehindertenangelegenheiten 0 21 51 / 86-0
Fachstelle-SGBIX@krefeld.de

Hilfe

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Gebärdensprache

Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

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