Bauen & Wohnen

Liegenschaftskataster: Identitätsbescheinigung

Die Bezeichnungen von Flurstücken im Liegenschaftskataster können sich über längere Zeiträume durch wiederholte Fortführungen ändern. Mit der Identitätsbescheinigung wird nachgewiesen, welche aktuell im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Flurstücke einem historischen Flurstück entsprechen.

Eine Identitätsbescheinigung wird z. B. benötigt, wenn sich ein im Grundbuch eingetragenes Recht auf eine alte, nicht mehr existierende Flurstücksnummer bezieht. Mit der Identitätsbescheinigung kann nachvollzogen werden, auf welche aktuellen Flurstücke sich das Recht bezieht.

Benötigte Unterlagen

  • Katasterbezeichnung - Gemarkung, Flur und Flurstück

Gebührenrahmen

  • Antragsgebühr je angefangener Arbeitsviertelstunde : 25,00 €

Weiterführende Informationen

Das Erstellen von Identitätsbescheinigungen kann mitunter sehr zeitaufwändig und damit sehr teuer sein. Bitte lassen Sie sich daher vor einer Beantragung beraten.

Prozess

  • Der Antrag kann online gestellt werden. 
  • Der Antrag kann auch persönlich gestellt werden in der Katasterauskunft des Fachbereichs Vermessung, Kataster und Liegenschaften, Oberschlesienstraße 16 in 47807 Krefeld.
  • Die Bearbeitungszeit hängt vom Einzelfall ab und richtet sich nach Umfang und Schwierigkeit der zu erstellenden Bescheinigung.

Verantwortlichkeit

Hilfe

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