Bauen & Wohnen

Liegenschaftskataster: Unschädlichkeitszeugnis

Ist ein Grundstück beispielsweise mit einer Hypothek, einer Grund- oder Rentenschuld oder dinglichen Rechten belastet, so kann ein Teil dieses Grundstücks dennoch frei von Belastungen an einen anderen Eigentümer übertragen werden. Dazu muss das zu übertragende Trennstück im Vergleich zum Reststück von geringem Wert und Umfang sein. Dann kann in einem Unschädlichkeitszeugnis festgestellt werden, dass die Rechtsänderung für die Inhaber von Rechten oder mögliche Gläubiger keine Nachteile ergibt, also unschädlich ist. Das Unschädlichkeitszeugnis ersetzt somit die Bewilligung der Berechtigten.

Auch bei überflüssig gewordenen Rechten kann das Unschädlichkeitszeugnis die Bewilligung der Berechtigten zur Löschung des Rechts ersetzen. Ist ein Grundstück zum Beispiel mit einem Wegerecht zugunsten des Eigentümers eines anderen Grundstücks belastet, so kann dieses Recht überflüssig werden, wenn zwischen den Grundstücken keine Verbindung mehr besteht und das Wegerecht somit gar nicht mehr in Anspruch genommen werden kann.

Weitere Informationen zum Liegenschaftskataster

Benötigte Unterlagen

  • Katasterbezeichnung - Gemarkung, Flur und Flurstück

Voraussetzungen

Antragsberechtigt ist jeder, der an der Feststellung der Unschädlichkeit ein rechtliches Interesse hat.

Gebührenrahmen

  • Unschädlichkeitszeugnisse: 25,00 € bis 5.000,00 €

Weiterführende Informationen

Das Erstellen eines Unschädlichkeitszeugnisses kann mitunter sehr zeitaufwändig und damit sehr teuer sein. Bitte lassen Sie sich daher vor einer Beantragung beraten.

Prozess

  • Der Antrag kann online gestellt werden. 
  • Der Antrag kann auch persönlich gestellt werden in der Katasterauskunft des Fachbereichs Vermessung, Kataster und Liegenschaften, Oberschlesienstraße 16 in 47807 Krefeld.
  • Die Bearbeitungszeit hängt vom Einzelfall ab und richtet sich nach Umfang und Schwierigkeit der zu erstellenden Bescheinigung.

Verantwortlichkeit

Hilfe

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