Gewerbe & Unternehmen

Gewerbe: Jahrmärkte und Spezialmärkte - Festsetzung beantragen

Allgemeine Informationen zur Antragstellung und Festsetzung von Jahrmärkten und Spezialmärkten gemäß Titel IV der Gewerbeordnung

Im Rahmen einer Antragstellung auf Festsetzung von Jahr- und Spezialmärkten gemäß § 69 der Gewerbeordnung (GewO) sind von Ihnen grundsätzlich folgende Angaben zu machen:

  • genauer Gegenstand der Veranstaltung (Jahr- oder Spezialmarkt, sowie Art und Umfang der angebotenen Waren)
  • Dauer der Veranstaltung, sowie die von Ihnen geplanten Öffnungszeiten
  • genauer Veranstaltungsort
  • erwarteter Teilnehmerkreis (vorläufiges Ausstellerverzeichnis mit Vor- und Familienname, Anschrift und Warenangebot)

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Informationen

Nachfolgende Unterlagen sind vorzulegen:

Bei einer Einzelfirma

sind für den Inhaber die folgenden Unterlagen mitzubringen:

  • aktuelle Gewerbeanmeldung
  • ein Gewerbezentralregisterauszug
  • ein Führungszeugnis
  • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes am Firmensitz
  • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse am Firmensitz
  • eine Auskunft aus dem Vollstreckungsportal
  • Ihre Geschäfts- und Teilnahmebedingungen
  • sowie im Falle eines neu angemieteten Veranstaltungsgeländes: der private Nutzungsvertrag
Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • benötigen Sie die oben angegebenen persönlichen Unterlagen für sämtliche Gesellschafter.
Bei einer GmbH oder anderen juristischen Person

sind neben den oben genannten Unterlagen zusätzlich einzureichen:

  • der aktuelle Handelsregisterauszug
  • die oben genannten Unterlagen für sämtliche Geschäftsführer
  • ein Gewerbezentralregisterauszug für die juristische Person
  • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes am Betriebssitz der juristische Person
  • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse am Betriebssitz für die juristische Person
  • eine Auskunft aus dem Vollstreckungsportal für die juristische Person

FAQ

Sind Unterlagen von mir vorzulegen?

Für die Antragstellung ist auch die Vorlage von Originalen oder behördlich beglaubigter Ablichtungen erforderlich. Um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Kosten zu sparen, besteht die Möglichkeit zur persönlichen Vorlage der Originale und jeweils einer Ablichtung im unten genannten Büro. In diesem Fall wird ein entsprechender Vermerk auf den Ablichtungen vorgenommen und die Originale können von Ihnen zwecks weiterer Verwendung wieder mitgenommen werden.

Welche Unterlagen beizubringen sind, entnehmen Sie bitte der Auflistung.

Wie alt dürfen die Unterlagen sein?

Bei der Antragstellung dürfen die Unterlagen nicht älter als drei Monate sein. Ausgenommen hiervon sind die Gewerbeanmeldung, die Geschäfts- und Teilnahmebedingungen, die Nutzungsverträge und der Handelsregisterauszug.

Wann soll der Antrag gestellt werden?

Eine rechtzeitige Bearbeitung kann nur dann gewährleistet werden, wenn die Antragstellung mit Einreichung sämtlicher oben angegebener Unterlagen bis spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgt.

Aufgrund der Vielzahl der Antragsteller sowie der rechtlichen Beschränkung der Anzahl möglicher Festsetzungen sollten Anträge und Unterlagen jedoch zum frühest möglichen Zeitpunkt eingereicht werden.

Anträge für die als Jahrmarkt festzusetzenden Trödelmärkte werden von den Veranstaltern überwiegend bereits im Oktober für das komplette Folgejahr gestellt.


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FB32@krefeld.de

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