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Namensänderung - Angleichung nach dem Bundesvertriebenengesetz
Zuletzt geändert: 11.11.2022 13:06:54 CET
Nach den Bestimmungen des Bundesvertriebenengesetzes können Vertriebene und Spätaussiedler durch Erklärung gegenüber dem Standesamt ihren Familiennamen und Vornamen nach Maßgabe von § 94 BVFG ändern.
Die Namensänderung kann ausschließlich nach vorheriger Beratung durch das zuständige Standesamt erfolgen. Im Rahmen der telefonischen Beratung erfahren Sie, welche Unterlagen für die Namensänderung vorzulegen sind.
Rechtliche Grundlagen
Informationen zum Datenschutz (DS-GVO)
Gebühren
Gebühr | |
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Namensänderung | 25,00 Euro |
Bescheinigung über die Namensänderung | 10,00 Euro |
Leikanummer
99128002000000, 99083003000000, 99083002000000
Kontakt
Anschrift
Standesamt Krefeld
Rheinstraße 138
47798 Krefeld