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Namenserklärung in der Ehe

Wann können Sie einen Ehenamen bestimmen?

Bei der Anmeldung zur Eheschließung können Sie einen Ehenamen auswählen. Wenn Sie bei Ihrer Eheschließung noch keinen gemeinsamen Familiennamen bestimmt haben, können Sie dies jederzeit nachholen.

Dazu benötigen wir von Ihnen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
Welche Optionen gibt es in Bezug auf den Ehenamen?

Es ist möglich, einen gemeinsamen Ehenamen zu bestimmen. Die Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens ist unwiderruflich.

Welche Optionen habe ich mit ausländischer Staatsangehörigkeit?

Ehegatten mit ausländischer Staatsangehörigkeit können ihren künftig zu führenden Namen nach dem jeweiligen Heimatrecht oder auch nach deutschem Recht wählen.

Wie kann ein Doppelname ausgewählt werden?

Der Doppelname ergibt sich aus dem Namen, welchen Sie vor der Eheschließung oder bei Geburt geführt haben und dem gemeinsamen Ehenamen. Doppelnamen bei einer Eheschließung können nur von einem Ehegatten geführt werden und zwar von dem, dessen Nachname nicht der gemeinsame Ehename ist. Es ist nicht möglich, dass beide Ehegatten einen Doppelnamen tragen. Die Hinzufügung des vorangestellten oder angefügten Namens kann widerrufen werden.

Namenserklärung nach Auflösung der Ehe

Wie sieht die Regelung bei einer Scheidung oder bei Tod eines Ehegatten aus?

Nach einer Auflösung der Ehe behält der geschiedene oder verwitwete Ehegatte den Ehenamen. Mit einem Antrag beim Standesamt kann der Geburtsname oder der zum Zeitpunkt der Eheschließung geführte Name wieder angenommen werden. Die Voranstellung oder Anfügung eines Namens an den Ehenamen ist auch nach Auflösung der Ehe möglich. Wenden Sie sich dazu an die zuständigen Standesbeamten.

Namenserklärung in einer Lebenspartnerschaft

Die gleichen Möglichkeiten (siehe oben) haben Lebenspartner nach Begründung bzw. nach Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Heirat, Namens, Name, Ehename, Doppelname, Mädchenname, Namensänderung, Nachnamen ändern, Ehe, Hochzeit, gemeinsamer Name, Namen des Ehepartners annehmenhttps://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/namensaenderung-aufgrund-von-eheschliessungen/  Leistung Gebühr Namensänderung 25,00 EURO Bescheinigung über die Namensänderung 10,00 EURO
Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Namensänderung - Heirat

Zuletzt geändert: 06.09.2023 00:23:45 CEDT

Namenserklärung in der Ehe

Wann können Sie einen Ehenamen bestimmen?

Bei der Anmeldung zur Eheschließung können Sie einen Ehenamen auswählen. Wenn Sie bei Ihrer Eheschließung noch keinen gemeinsamen Familiennamen bestimmt haben, können Sie dies jederzeit nachholen.

Dazu benötigen wir von Ihnen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
Welche Optionen gibt es in Bezug auf den Ehenamen?

Es ist möglich, einen gemeinsamen Ehenamen zu bestimmen. Die Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens ist unwiderruflich.

Welche Optionen habe ich mit ausländischer Staatsangehörigkeit?

Ehegatten mit ausländischer Staatsangehörigkeit können ihren künftig zu führenden Namen nach dem jeweiligen Heimatrecht oder auch nach deutschem Recht wählen.

Wie kann ein Doppelname ausgewählt werden?

Der Doppelname ergibt sich aus dem Namen, welchen Sie vor der Eheschließung oder bei Geburt geführt haben und dem gemeinsamen Ehenamen. Doppelnamen bei einer Eheschließung können nur von einem Ehegatten geführt werden und zwar von dem, dessen Nachname nicht der gemeinsame Ehename ist. Es ist nicht möglich, dass beide Ehegatten einen Doppelnamen tragen. Die Hinzufügung des vorangestellten oder angefügten Namens kann widerrufen werden.

Namenserklärung nach Auflösung der Ehe

Wie sieht die Regelung bei einer Scheidung oder bei Tod eines Ehegatten aus?

Nach einer Auflösung der Ehe behält der geschiedene oder verwitwete Ehegatte den Ehenamen. Mit einem Antrag beim Standesamt kann der Geburtsname oder der zum Zeitpunkt der Eheschließung geführte Name wieder angenommen werden. Die Voranstellung oder Anfügung eines Namens an den Ehenamen ist auch nach Auflösung der Ehe möglich. Wenden Sie sich dazu an die zuständigen Standesbeamten.

Namenserklärung in einer Lebenspartnerschaft

Die gleichen Möglichkeiten (siehe oben) haben Lebenspartner nach Begründung bzw. nach Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Weitere Informationen

Bei Anwendung ausländischen Rechts sprechen Sie bitte mit dem für Sie zuständigen Standesbeamten.

Rechtliche Grundlagen

Informationen zum Datenschutz (DS-GVO)

Gebühren

 
LeistungGebühr
Namensänderung25,00 EURO
Bescheinigung über die Namensänderung10,00 EURO

Leikanummer

99083001011003

Kontakt

Standesamt Krefeld

Telefon: 0 21 51 / 86-2350

E-Mail: standesamt@krefeld.de

Anschrift

Standesamt Krefeld

Rheinstraße 138

47798 Krefeld