Familie & Kind

Namensänderung: Öffentlich-rechtlich

Eine sonstige Änderung des Vornamens oder Familiennamens kann nur in besonders begründeten Ausnahmefällen erfolgen (öffentlich-rechtliche Namensänderung).

Bitte lassen Sie sich beim Standesamt beraten.

Voraussetzungen

  • Deutscher oder als Staatenloser, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling oder als Asylberechtigter anerkannt,
  • wichtiger Grund, der im Antrag ausführlich dargestellt ist,
  • wenn Sie zwischen 7 und 18 Jahre alt sind: ein gesetzlicher Vertreter, der den Antrag für Sie stellt (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer),
  • Erklärung darüber, ob früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde und
  • nur für den Vormund: Genehmigung des Familiengerichts,
  • nur für den Betreuer: Genehmigung des Betreuungsgerichts.

Gebührenrahmen

  • Namensänderung: 260,00 € bis 1.022,00 €

Rechtsgrundlagen


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