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Namensänderung - Sortiererklärung
Zuletzt geändert: 11.11.2022 13:07:54 CET
Unterliegt der Name einer Person deutschem Recht und hat sie mehrere Vornamen, so kann deren Reihenfolge durch Erklärung des Namenträgers gegenüber dem Standesamt neu bestimmt werden (Vornamensortierung). Eine Änderung der Schreibweise der Vornamen sowie das Hinzufügen von neuen Vornamen oder das Weglassen von Vornamen ist dabei nicht zulässig.
Die Namensänderung kann ausschließlich nach vorheriger Beratung durch das zuständige Standesamt erfolgen. Im Rahmen der telefonischen Beratung erfahren Sie, welche Unterlagen für die Namensänderung vorzulegen sind.
Rechtliche Grundlagen
Informationen zum Datenschutz (DS-GVO)
Gebühren
Gebühr | |
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Namensänderung | 30,00 Euro |
Bescheinigung über die Namensänderung | 10,00 Euro |
Leikanummer
99083002000000
Kontakt
Anschrift
Standesamt Krefeld
Rheinstraße 138
47798 Krefeld