Mobilität & Reisen

Kraftfahrzeug: Dienstleistungen online beantragen über i-Kfz

Sie können viele Dienstleistungen der Zulassungsstelle über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) erledigen. Bei vielen Anliegen entfällt so der Besuch in unserer Zulassungsstelle. Weitere Informationen zum bundesweiten Projekt i-Kfz erhalten Sie im Linkbereich am Ende dieser Seite.

Voraussetzungen

  • Ihr Fahrzeug muss nach dem 01.01.2015 zugelassen worden sein. Erst ab diesem Datum werden die neuen Stempelplaketten auf das Kennzeichenschild geklebt sowie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ausgegeben, die mit den notwendigen Codes versehen sind. Bei einer Umschreibung mit Halterwechsel benötigen Sie zudem eine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) in der Ausfertigung nach dem 01.01.2018, die mit dem notwendigen Code versehen ist.
  • Als natürliche Person müssen Sie sich authentifizieren können. Dies können Sie mit dem neuen Personalausweis/elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion über das Servicekonto. NRW oder direkt über BundID mit ihrem persönlichen Elster-Zertifikat. 
  • Als juristische Person müssen Sie sich über das MUK (Mein Unternehmenskonto) authentifizieren sowie mittels eines ELSTER-Organisationszertifikates identifizieren.
  • Die Gebühr muss im Vorgang mit einer ePaymentfunktion per Giropay bezahlt werden.

Weiterführende Informationen

Ein sofortiges Losfahren ist bei erfolgreicher Antragsstellung sowie Abruf eines vorläufigen Zulassungsnachweises möglich. Eine Versendung der Zulassungsbescheinigung Teil I, der Stempelplaketten und der Plakettenträger erfolgt spätestens sechs Kalendertage nach Abruf der Zulassungsentscheidung.

Bearbeitungsdauer

  • 1 Tag (bei einer Internetbasierten Fahrzeugzulassung- oder Abmeldung zuzüglich Zustellzeitraum der neuen Fahrzeugpapiere)

Verantwortlichkeit

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