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Parkerleichterungen für soziale Dienste
Zuletzt geändert: 21.03.2022 08:10:35 CET
Soziale Dienste, wie karitative Organisationen sowie Alten- und Pflegediensten können zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge, eine Ausnahmegenehmigung zur Erleichterung der Parkplatzsuche beantragen, soweit und solange dies mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten zur Durchführung der Arbeiten notwendig ist.
Weitere Informationen
Es müssen mindestens 100 Hausbesuche pro Quartal durchgeführt werden.
Rechtliche Grundlagen
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften sowie Erlass des Ministeriums für Bauen , Wohnen und Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 04.12.2015.
Unterlagen
- Antrag mit Begründung
- Fahrzeugschein
- Fahrzeugfoto von den Seiten
- Gewerbeanmeldung
- Leistungsnachweis
Formen der Antragstellung
Mit dem Online-Formular, welches am Ende dieser Seite zur Verfügung steht oder persönlich.
Gebühren
Für die Erteilung einer Jahresgenehmigung wird eine Gebühr in Höhe von 72,00 Euro erhoben, für Änderungen in erteilten Genehmigungen ist eine Gebühr in Höhe von 20,00 Euro bzw. 25,00 Euro zu entrichten.
Bearbeitungszeit
Sofern alle erforderlichen Antragsunterlagen vollständig vorliegen 7 bis 14 Werktage nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.
Hinweise
Zum Schutz der Kunden aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen bestimmte Regeln weiterhin eingehalten werden (z.B. Abstandsregeln). Daher ist das Publikumsaufkommen innerhalb und auch außerhalb von Gebäuden zu steuern, so dass in der Straßenverkehrsbehörde im Verwaltungsstandort Elbestraße 7, 47800 Krefeld, weiterhin Terminabsprachen erforderlich sind.
Für den Bereich Verkehrsregelungen können Anträge z.B. zu Bewohnerparkausweisen, Handwerkerparkausweisen derzeit noch per E-Mail oder per Briefpost gestellt werden. Sofern persönliche Vorsprachen erforderlich sind, werden auch hier Termine vereinbart. Auskünfte werden unter den Rufnummern 86-2185, 86-2186 oder 86-2151 erteilt.
Fristen
Es ist eine Bearbeitungszeit von ca. 14 Tagen zu berücksichtigen.
Leikanummer
99108010056002
Kontakt
Wichtig: Beachten Sie bitte die aktuellen Coronahinweise!
Telefon: 0 21 51 / 86-2185 / 2186 / 2151
E-Mail: verkehrsregelung@krefeld.de
Anschrift
Fachbereich Sicherheit und Ordnung - Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten
Elbestr. 7
47800 Krefeld
Formulare
- Parkerleichterung für Soziale Dienste - Antrag - online einreichbar - Formularassistent