Mobilität & Reisen

Ausweis: Reisepass beantragen

Für Reisen in bestimmte Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Dieser wird für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein Reisepass beantragt werden. Beachten Sie hier bitte die besonderen Regelungen für Ausweise und Pässe für Minderjährige.

Der Reisepass enthält einen Chip, auf dem neben dem Lichtbild auch die Fingerabdrücke gespeichert sind. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.

Benötigte Unterlagen

  • bisheriger Reisepass oder Personalausweis, gegebenenfalls Kinderreisepass
  • ein aktuelles (bis zu drei Monate alt) biometrisches Lichtbild
  • bei Antragstellern unter 18 Jahren ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten (sowie die Einverständniserklärung des zweiten Erziehungsberechtigten) oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich

Gebührenrahmen

  • Reisepass mit 32 Seiten (Antragsteller ab 24 Jahren, Gültigkeit zehn Jahre): 70,00 €
  • Reisepass mit 32 Seiten (Antragsteller unter 24 Jahren, Gültigkeit sechs Jahre): 37,50 €
  • Reisepass mit 48 Seiten (Antragsteller ab 24 Jahren, Gültigkeit zehn Jahre): 92,00 €
  • Reisepass mit 48 Seiten (Antragsteller unter 24 Jahren, Gültigkeit sechs Jahre): 59,50 €

Zahlungsarten

  • EC-Kartenzahlung möglich

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Informationen

Digitale Fotobox

Im Bürgerbüro Mitte (Rathaus, Von-der-Leyen-Platz 1, Eingang A 5) steht Ihnen ein Speed-Capture-Gerät zur Verfügung.

Hierbei handelt es sich um ein Terminal, an dem Sie in wenigen Minuten selbständig die für die Beantragung eines Ausweises notwendigen biometrischen Merkmale - sprich Passfoto, Fingerabdrücke und Unterschrift - erfassen lassen können.

Im Falle einer Nutzung für ein Kind, beachten Sie bitte, dass dieses selbstständig sitzen und den Kopf halten können muss.

Diese Daten können im Anschluss von jedem Krefelder Bürgerbüro abgerufen werden. Bitte finden Sie sich ca. 15 Minuten vor Terminbeginn im Bürgerbüro Mitte ein, wenn Sie das Gerät nutzen möchten.

Vorstellung Digitale Fotobox

Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei

Fristen

Der Reisepass hat nachfolgende Gültigkeit:

  • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
  • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
  • Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr

Bitte beantragen Sie rechtzeitig vor Ablauf der oben genannten Fristen einen neuen Reisepass.

Besonderheiten

Es besteht keine Pflicht, den Reisepass ständig mit sich zu führen.

Pässe, die vor dem 01.11.2013 ausgegeben wurden enthalten keine biometrischen Daten. Sie bleiben jedoch bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.

Prozess

  • Die persönliche Beantragung ist verpflichtend. Eine Vertretung bei Antragstellung ist nicht möglich (§ 9 Absatz 1 PAuswG).
  • Zur Abholung ist Ihr persönliches Erscheinen hingegen nicht erforderlich. Sie können eine von Ihnen benannte Person mit der Abholung beauftragen.
  • Bitte beachten Sie, dass diese Vollmacht nur dann anerkannt wird, wenn Sie von Ihnen vollständig ausgefüllt, der Bevollmächtigte eingetragen und der Vordruck zweimal von Ihnen unterschrieben wurde.

FAQ

Wo erhalte ich Auskünfte über Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder?

Auskünfte über Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder erhalten Sie entweder bei der Botschaft des Einreiselandes oder auf der Homepage des Auswärtigen Amtes (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherh…) unter Eingabe Ihres Ziellandes und der Rubrik „Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige".

Sie beabsichtigen eine Auslandsreise und benötigen einen Reisepass? Ihre Auslandsreise ist aber so kurzfristig, dass die Beantragung eines Reisepasses mit nicht festgelegter Lieferzeit nicht weiterhilft?

Dann können Sie einen Express-Reisepass beantragen, um möglichst kurzfristig einen Reisepass zu erhalten.

Hierzu gibt es eine weitere Dienstleistungsseite Ausweis: Express-Reisepass beantragen.

Können Kinder mit in den elterlichen Reisepass eingetragen werden?

Kinder können nicht mehr im elterlichen Reisepass eingetragen werden.

Sind nachträgliche Ergänzungen im Reisepass möglich?

Nachträgliche Ergänzungen im Reisepass sind grundsätzlich nicht möglich. Der Wohnort wird bei Bedarf jedoch gebührenfrei geändert, weitere Ausnahmen (z.B. Libyenstempel) sind gebührenpflichtig.

Gibt es einen Reisepass für Vielflieger/innen sowie Geschäftsleute?

Für Vielflieger/innen, sowie für Geschäftsleute, gibt es einen Reisepass mit zusätzlichen Seiten für Visaeinträge, den 48-Seiten-Pass. Sagen Sie uns bitte bei der Beantragung, ob dies für Sie in Frage kommt.

Sie haben Ihren Wohnsitz im Ausland?

Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland wohnen, wenden sich in Personalausweis-, Reisepass- und Kinderreisepassangelegenheiten bitte an die für sie zuständige Auslandsvertretung. Dort können sie Ausweis- und Passdokumente neu beantragen, ändern oder als verloren melden. Bei Verlust oder Diebstahl können sie dort auch die elektronische Zusatzfunktion des Personalausweises deaktivieren lassen oder die persönliche PIN ändern.

Durch einen Anruf bei der Sperrhotline können Sie die Online-Ausweisfunktion jederzeit sperren zu lassen. Sie erreichen die Hotline über die kostenfreie 116 116. Aus dem Ausland wählen Sie bitte die gebührenpflichtige Nummer

0049 / 116 116 oder 0049 / 30 40 50 40 50.

Das Auswärtige Amt Berlin hält für Sie wichtige Hinweise und eine Übersicht über die zuständigen Pass- und Personalausweisbehörden im Ausland bereit.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo


Verantwortlichkeit

Bürgerbüro Krefeld Mitte 0 21 51 / 86-0
FB31@krefeld.de
Bürgerbüro Krefeld Bockum 0 21 51 / 86-0
FB31@krefeld.de
Bürgerbüro Krefeld Fischeln 0 21 51 / 86-0
FB31@krefeld.de
Bürgerbüro Krefeld Hüls 0 21 51 / 86-0
FB31@krefeld.de
Bürgerbüro Krefeld Nord-West 0 21 51 / 86-0
FB31@krefeld.de
Bürgerbüro Krefeld Oppum 0 21 51 / 86-0
FB31@krefeld.de
Bürgerbüro Krefeld Süd 0 21 51 / 86-0
FB31@krefeld.de
Bürgerbüro Krefeld Traar 0 21 51 / 86-0
FB31@krefeld.de
Bürgerbüro Krefeld Uerdingen 0 21 51 / 86-0
FB31@krefeld.de

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