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Neuer Reisepass Version 3.0 ab dem 01.03.2017

Zum 01.03.2017 wird ein neuer Reisepass für deutsche Bürgerinnen und Bürger eingeführt.

Musterbild eines Reisepasses
Musterbild eines Reisepasses

Die Einführung des neuen EU-Reisepasses trägt den zwischenzeitlich gestiegenen Anforderungen an die Materialbeschaffenheit und den Reisekomfort Rechnung. Die vorhandenen Sicherheitsmerkmale werden durch zusätzliche, neuartige Merkmale ergänzt.

Im elektronischen Speichermedium sind beispielsweise neben den personenbezogenen Informationen zwei biometrische Merkmale des Passinhabers (Passbild und Fingerabdrücke) gespeichert. Desweiteren wird neben der gesonderten Darstellung des Geburtsnamens die Personalisierungskarte, welche bislang in etwa dem "alten Personalausweis" entspricht, durch eine Plastikkarte ersetzt, die dem neuen Personalausweis ähnelt. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Alte Reisepässe behalten Ihre Gültigkeit!

Welchen Ausweis benötige ich für meine geplante Reise?

Sie sind sich unsicher, ob Sie für Ihre Einreise einen Reisepass benötigen oder ob Ihr Personalausweis ausreicht?

Auskünfte über Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder erhalten Sie entweder bei der Botschaft des Einreiselandes oder auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter Eingabe Ihres Ziellandes und der Rubrik „Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige".

Sie können Ihren Reisepass in jedem Bürgerbüro beantragen. Kinder können nicht mehr im elterlichen Reisepass eingetragen werden.

Für Vielfliegerinnen und Vielflieger sowie für Geschäftsleute gibt es einen Reisepass mit zusätzlichen Seiten für Visaeinträge, den 48-Seiten-Pass. Sagen Sie uns bitte bei der Beantragung, ob dies für Sie in Frage kommt.

Nachträgliche Ergänzungen im Reisepass sind grundsätzlich nicht möglich. Der Wohnort wird bei Bedarf jedoch gebührenfrei geändert, weitere Ausnahmen (z.B. Libyenstempel) sind gebührenpflichtig.

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Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Ausweis: Reisepass beantragen

Zuletzt geändert: 12.05.2023 18:18:10 CEDT

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Den  Reisepass müssen Sie persönlich beantragen.

Informationen zur Dienstleistung

Neuer Reisepass Version 3.0 ab dem 01.03.2017

Zum 01.03.2017 wird ein neuer Reisepass für deutsche Bürgerinnen und Bürger eingeführt.

Musterbild eines Reisepasses
Musterbild eines Reisepasses

Die Einführung des neuen EU-Reisepasses trägt den zwischenzeitlich gestiegenen Anforderungen an die Materialbeschaffenheit und den Reisekomfort Rechnung. Die vorhandenen Sicherheitsmerkmale werden durch zusätzliche, neuartige Merkmale ergänzt.

Im elektronischen Speichermedium sind beispielsweise neben den personenbezogenen Informationen zwei biometrische Merkmale des Passinhabers (Passbild und Fingerabdrücke) gespeichert. Desweiteren wird neben der gesonderten Darstellung des Geburtsnamens die Personalisierungskarte, welche bislang in etwa dem "alten Personalausweis" entspricht, durch eine Plastikkarte ersetzt, die dem neuen Personalausweis ähnelt. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Alte Reisepässe behalten Ihre Gültigkeit!

Welchen Ausweis benötige ich für meine geplante Reise?

Sie sind sich unsicher, ob Sie für Ihre Einreise einen Reisepass benötigen oder ob Ihr Personalausweis ausreicht?

Auskünfte über Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder erhalten Sie entweder bei der Botschaft des Einreiselandes oder auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter Eingabe Ihres Ziellandes und der Rubrik „Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige".

Sie können Ihren Reisepass in jedem Bürgerbüro beantragen. Kinder können nicht mehr im elterlichen Reisepass eingetragen werden.

Für Vielfliegerinnen und Vielflieger sowie für Geschäftsleute gibt es einen Reisepass mit zusätzlichen Seiten für Visaeinträge, den 48-Seiten-Pass. Sagen Sie uns bitte bei der Beantragung, ob dies für Sie in Frage kommt.

Nachträgliche Ergänzungen im Reisepass sind grundsätzlich nicht möglich. Der Wohnort wird bei Bedarf jedoch gebührenfrei geändert, weitere Ausnahmen (z.B. Libyenstempel) sind gebührenpflichtig.

Weitere Informationen

Im Bürgerbüro Mitte (Rathaus, Von-der-Leyen-Platz 1, Eingang A 5) steht Ihnen ein Speed-Capture-Gerät zur Verfügung.

Hierbei handelt es sich um ein Terminal, an dem Sie in wenigen Minuten selbständig die für die Beantragung eines Ausweises notwendigen biometrischen Merkmale - sprich Passfoto, Fingerabdrücke und Unterschrift - erfassen lassen können.

Diese Daten können im Anschluss von jedem Krefelder Bürgerbüro abgerufen werden. Bitte finden Sie sich ca. 15 Minuten vor Terminbeginn im Bürgerbüro Mitte ein, wenn Sie das Gerät nutzen möchten.

Rechtliche Grundlagen

Die Ausstellung von Reisepässen ist im Paßgesetz (PaßG) geregelt.

Informationen zum Datenschutz (DS-GVO)

Unterlagen

Bei der Antragstellung benötigt werden:
  • bisheriger Reisepass oder Personalausweis, ggf. Kinderreisepass
  • ein aktuelles (bis zu drei Monate alt) biometrisches Lichtbild (Link zur Fototafel des Bundesministeriums des Inneren)
  • bei Antragstellern unter 18 Jahren ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten (sowie die Einverständniserklärung des zweiten Erziehungsberechtigten) oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich (Online-Formular im Formularbereich am Ende dieser Seite vorhanden)

Formen der Antragstellung

Bei der Antragstellung müssen Sie persönlich vorsprechen, da auch Ihre persönliche Unterschrift sowie Ihre Fingerabdrücke erforderlich sind. Sie können sich nicht vertreten lassen.

Bei der Abholung ist Ihr persönliches Erscheinen hingegen nicht zwingend erforderlich. Sie können auch eine von Ihnen benannte Person beauftragen. Dazu benötigt diese eine ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Abholvollmacht.

Gebühren

 
Art des ReisepassesGebühr
Reisepass mit 32 Seiten
(Antragsteller ab 24 Jahren, Gültigkeit zehn Jahre)
60,00 Euro
Reisepass mit 32 Seiten
(Antragsteller unter 24 Jahren, Gültigkeit sechs Jahre)
37,50 Euro
Reisepass mit 48 Seiten
(Antragsteller ab 24 Jahren, Gültigkeit zehn Jahre)
82,00 Euro
Reisepass mit 48 Seiten
(Antragsteller unter 24 Jahren, Gültigkeit sechs Jahre)
59,50 Euro

Bearbeitungszeit

Ob Ihr neuer Reisepass bereits fertig bearbeitet in Ihrem Bürgerbüro zur Abholung bereit liegt erfahren Sie hier.


Leikanummer

99085001012000

Kontakt

Anschrift

Bürgerservice Krefeld Mitte

Von-der-Leyen-Platz 1

47798 Krefeld

Formulare