Gesundheit

Schwerbehindertenrecht: Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben

Die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben ist in Fragen rund um das Thema Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben ein kompetenter Ansprechpartner für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Bei der finanziellen Förderung von Arbeitgebern und Menschen mit Behinderungen arbeitet die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben eng mit dem Integrationsamt des Landschaftsverbandes Rheinland zusammen. Schwerpunktbereiche der Tätigkeit sind die begleitende Hilfe im Arbeitsleben und der besondere Kündigungsschutz nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches - Neuntes Buch -, 3, Teil.

Im Bereich der begleitenden Hilfe ist die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben insbesondere zuständig für finanzielle Hilfen an Arbeitgeber zur behinderungsgerechten Gestaltung von einzelnen Arbeitsplätzen sowie für eine Vielzahl von Leistungen an den schwerbehinderten Arbeitnehmer.

Auf Grund des besonderen Kündigungsschutzes schwerbehinderter Arbeitnehmer ist die Fachstelle neben der Beratung im Falle der ordentlichen Kündigung auch zuständig für die Ermittlung des der Kündigung zugrundeliegenden Sachverhaltes sowie das Einholen entsprechender Stellungnahmen der beteiligten Parteien.

Auch schriftliches Informationsmaterial zum Schwerbehindertenrecht (z.B. den Ratgeber für Menschen mit Behinderungen) sowie zu Themen für behinderte Menschen im Arbeitsleben können Sie bei uns erhalten.

Den Ratgeber für Menschen mit Behinderungen hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen auch im Internet veröffentlicht.

Zu Fragen für behinderte Menschen im Arbeitsleben finden Sie weitere Informationen auch auf der Homepage der Integrationsämter.


Verantwortlichkeit

Schwerbehindertenangelegenheiten Fachstelle-SGBIX@krefeld.de

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