Sorgeerklärung
Wenn die Eltern des Kindes bei seiner Geburt nicht miteinander verheiratet sind, hat die Mutter grundsätzlich das alleinige Sorgerecht.
Wenn beide Elternteile die elterliche Sorge zukünftig gemeinsam ausüben wollen, kann dies durch eine entsprechende Urkunde festgelegt werden. Dies kann auch bereits vor der Geburt des Kindes erfolgen.
Benötigte Unterlagen
- gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde des Kindes bzw. Mutterpass
- Nachweis der Vaterschaftsanerkennung
Benötigte Formulare
Rechtsgrundlagen
Prozess
Der Antrag kann online gestellt werden.
Kontaktinformationen
Für ein Beurkundung ist unbedingt eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Sie haben die Möglichkeit über den Formularassistenten im Formularbereich online eine Terminanfrage einzureichen!