Familie & Kind

Sorgeerklärung

Wenn die Eltern des Kindes bei seiner Geburt nicht miteinander verheiratet sind, hat die Mutter grundsätzlich das alleinige Sorgerecht.

Wenn beide Elternteile die elterliche Sorge zukünftig gemeinsam ausüben wollen, kann dies durch eine entsprechende Urkunde festgelegt werden. Dies kann auch bereits vor der Geburt des Kindes erfolgen.

Benötigte Unterlagen

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde des Kindes bzw. Mutterpass
  • Nachweis der Vaterschaftsanerkennung

Prozess

Der Antrag kann online gestellt werden. 

Kontaktinformationen

Für ein Beurkundung ist unbedingt eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Sie haben die Möglichkeit über den Formularassistenten im Formularbereich online eine Terminanfrage einzureichen!


Verantwortlichkeit

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Gebärdensprache

Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

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