Inhaltsbereich

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine spezielle Form der Sozialhilfe, die den Lebensunterhalt älterer Menschen über 65 Jahre bzw. dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt.

Wer kann Leistungen nach diesem Gesetz erhalten?

Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland,

  • die die Altersgrenze erreicht haben oder
  • die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind,
    wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen, sowie aus dem des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder des eheähnlichen Partners, bestreiten können.

Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres.

Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, erreichen die Altersgrenze wie folgt:

 
für den Geburtsjahrgangerfolgt eine Anhebung um Monateauf Vollendung eines Lebensalters von
1947165 Jahre + 1 Monat
1948265 Jahre + 2 Monate
1949365 Jahre + 3 Monate
1950465 Jahre + 4 Monate
1951565 Jahre + 5 Monate
1952665 Jahre + 6 Monate
1953765 Jahre + 7 Monate
1954865 Jahre + 8 Monate
1955965 Jahre + 9 Monate
19561065 Jahre + 10 Monate
19571165 Jahre + 11 Monate
19581266 Jahren
19591466 Jahre + 2 Monate
19601666 Jahre + 4 Monate
19611866 Jahre + 6 Monate
19622066 Jahre + 8 Monate
19632266 Jahre + 10 Monate
19642467 Jahren
Höhe der Grundsicherungsleistungen

Ab 01.01.2023 gelten folgende monatliche Regelsätze

  • Alleinstehende 502,00 Euro
  • Ehegatten/Lebenspartner jeweils 451,00 Euro
  • Erwachsene Leistungsberechtigte ohne eigenen Haushalt 402,00 Euro
  • Volljährige in Einrichtungen/besonderen Wohnformen 402,00 Euro

Folgende Bedarfe sind nicht von den genannten monatlichen Regelsätzen umfasst und werden gesondert gewährt:

  • Mehrbedarfe bei Schwangerschaft, Alter, voller Erwerbsminderung in Verbindung mit einem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G oder aG, Alleinerziehung, Behinderung oder kostenaufwändiger Ernährung
  • Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung
  • Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt, mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen

Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. In einer Karenzzeit von bis zu 12 Monaten ab erster Antragstellung auf existenzsichernde Leistungen werden die tatsächlichen Unterkunfts- und Heizkosten berücksichtigt, auch wenn diese die Angemessenheitsgrenzen übersteigen.

Sozialhilfe, Grundsicherung, Erwerbsminderung, Grundsicherung im Alter, Sozialhilfe beantragen, Regelsatz, Stütze, Knete, Hilfe, Rentner, Senioren, Unterstützung, https://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/sozialhilfe-grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung/
Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen

Zuletzt geändert: 02.01.2023 09:23:10 CET

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine spezielle Form der Sozialhilfe, die den Lebensunterhalt älterer Menschen über 65 Jahre bzw. dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt.

Wer kann Leistungen nach diesem Gesetz erhalten?

Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland,

  • die die Altersgrenze erreicht haben oder
  • die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind,
    wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen, sowie aus dem des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder des eheähnlichen Partners, bestreiten können.

Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres.

Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, erreichen die Altersgrenze wie folgt:

 
für den Geburtsjahrgangerfolgt eine Anhebung um Monateauf Vollendung eines Lebensalters von
1947165 Jahre + 1 Monat
1948265 Jahre + 2 Monate
1949365 Jahre + 3 Monate
1950465 Jahre + 4 Monate
1951565 Jahre + 5 Monate
1952665 Jahre + 6 Monate
1953765 Jahre + 7 Monate
1954865 Jahre + 8 Monate
1955965 Jahre + 9 Monate
19561065 Jahre + 10 Monate
19571165 Jahre + 11 Monate
19581266 Jahren
19591466 Jahre + 2 Monate
19601666 Jahre + 4 Monate
19611866 Jahre + 6 Monate
19622066 Jahre + 8 Monate
19632266 Jahre + 10 Monate
19642467 Jahren
Höhe der Grundsicherungsleistungen

Ab 01.01.2023 gelten folgende monatliche Regelsätze

  • Alleinstehende 502,00 Euro
  • Ehegatten/Lebenspartner jeweils 451,00 Euro
  • Erwachsene Leistungsberechtigte ohne eigenen Haushalt 402,00 Euro
  • Volljährige in Einrichtungen/besonderen Wohnformen 402,00 Euro

Folgende Bedarfe sind nicht von den genannten monatlichen Regelsätzen umfasst und werden gesondert gewährt:

  • Mehrbedarfe bei Schwangerschaft, Alter, voller Erwerbsminderung in Verbindung mit einem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G oder aG, Alleinerziehung, Behinderung oder kostenaufwändiger Ernährung
  • Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung
  • Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt, mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen

Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. In einer Karenzzeit von bis zu 12 Monaten ab erster Antragstellung auf existenzsichernde Leistungen werden die tatsächlichen Unterkunfts- und Heizkosten berücksichtigt, auch wenn diese die Angemessenheitsgrenzen übersteigen.

Rechtliche Grundlagen

Zwölfte Sozialgesetzbuch, IV. Kapitel (SGB XII)

Formen der Antragstellung

Online-Formular

Hinweise

Öffnungszeiten

Allgemeine Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Notdienst für dringende Fälle:
Mittwoch und Freitag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

(Vorläufig bestehen keine offenen Sprechstunden.)

Zur Besprechung von Einzelfragen bzw. zur Terminabsprache rufen Sie bitte gegebenenfalls die für Sie zuständige Kontaktperson - möglichst außerhalb der obigen Öffnungszeiten - an.


Leikanummer

99107009000000

Kontakt

Sozialhilfe und Unterhaltsvorschuss

Im Downloadbereich finden Sie eine Zuständigkeitenliste mit den Ansprechpartner*innen!

Anschrift

Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen

Von-der-Leyen-Platz 1

47798 Krefeld

Downloads

Formulare