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In der Regel wickelt ein von Ihnen beauftragtes Bestattungsunternehmen die Formalitäten mit uns ab und nimmt die gewünschten Urkunden entgegen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig.

Bestatter können die Sterbefälle kontaktlos im Standesamt ablegen. Sobald die Beurkundungen vorgenommen wurden, werden Sie telefonisch informiert. Ansonsten können sie am nächsten Werktag abgeholt werden. Es gilt die persönliche Absprache mit den Standesbeamten.

Sterbefall, Zurückstellung, Verstorbenen, Versorgungsamt, Urkunden, Unterlagen, Todesbescheinigung, Unterlagen, zusätzliche Sterbeurkunde, Todesfall melden, Tod anzeigen, Tod, tot, Bescheinigunghttps://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/sterbefaelle/Die Ausstellung von Sterbeurkunden ist gebührenfrei für: die Bestattung (Friedhofsverwaltung) Rentenzwecke Krankenversicherung Versorgungsamt Halbwaisenrente und andere soziale Einrichtungen Eine zusätzliche Sterbeurkunde kostet 12,00 Euro. Folgende Unterlagen werden im Original benötigt Von einem Arzt ausgestellte Todesbescheinigung. Sterbefallanzeige des Krankenhauses, des Seniorenheimes oder des Bestatters. Stammbuch der Familie bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe, gegebenenfalls Heiratsurkunde bei Eheschließung vor dem 1. Januar 1958. War die Ehe bereits durch Tod oder Scheidung aufgelöst, so sind die entsprechenden Nachweise vorzulegen. Bei ledigen Verstorbenen ist die Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern vorzulegen. Sind Urkunden im Ausland ausgestellt, ist eine Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher zusammen mit dem Original vorzulegen. Personalausweis oder Reisepass oder ausländischer Pass.
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Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

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Zuletzt geändert: 12.09.2022 15:18:47 CEDT

In der Regel wickelt ein von Ihnen beauftragtes Bestattungsunternehmen die Formalitäten mit uns ab und nimmt die gewünschten Urkunden entgegen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig.

Bestatter können die Sterbefälle kontaktlos im Standesamt ablegen. Sobald die Beurkundungen vorgenommen wurden, werden Sie telefonisch informiert. Ansonsten können sie am nächsten Werktag abgeholt werden. Es gilt die persönliche Absprache mit den Standesbeamten.

Rechtliche Grundlagen

Personenstandsrecht

Unterlagen

Folgende Unterlagen werden im Original benötigt
  • Von einem Arzt ausgestellte Todesbescheinigung.
  • Sterbefallanzeige des Krankenhauses, des Seniorenheimes oder des Bestatters.
  • Stammbuch der Familie bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe, gegebenenfalls Heiratsurkunde bei Eheschließung vor dem 1. Januar 1958.
  • War die Ehe bereits durch Tod oder Scheidung aufgelöst, so sind die entsprechenden Nachweise vorzulegen.
  • Bei ledigen Verstorbenen ist die Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern vorzulegen.
  • Sind Urkunden im Ausland ausgestellt, ist eine Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher zusammen mit dem Original vorzulegen.
  • Personalausweis oder Reisepass oder ausländischer Pass.

Gebühren

Die Ausstellung von Sterbeurkunden ist gebührenfrei für:

  • die Bestattung (Friedhofsverwaltung)
  • Rentenzwecke
  • Krankenversicherung
  • Versorgungsamt
  • Halbwaisenrente
  • und andere soziale Einrichtungen

Eine zusätzliche Sterbeurkunde kostet 12,00 Euro.

Hinweise

Die Abgabe von Sterbefällen und die Abholung der fertigen Beurkundungen ist zu folgenden Zeiten möglich:

Montag bis Donnerstag, von 8.30 bis 11.00 Uhr und 14.00 bis 15.00 Uhr, sowie
Freitag von 8.30 bis 11.00 Uhr.

Zugang: Dionysiusplatz 9a


Leikanummer

99101011000000

Kontakt

Carola Markard-Klabunde

Telefon: 0 21 51 / 86-2359

E-Mail: markard-klabunde@krefeld.de

Zimmer 4

Bettina Rix

Telefon: 0 21 51 / 86-2358

E-Mail: bettina.rix@krefeld.de

Anschrift

Standesamt Krefeld

Rheinstraße 138

47798 Krefeld