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Sterbefall melden
Zuletzt geändert: 12.09.2022 15:18:47 CEDT
In der Regel wickelt ein von Ihnen beauftragtes Bestattungsunternehmen die Formalitäten mit uns ab und nimmt die gewünschten Urkunden entgegen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig.
Bestatter können die Sterbefälle kontaktlos im Standesamt ablegen. Sobald die Beurkundungen vorgenommen wurden, werden Sie telefonisch informiert. Ansonsten können sie am nächsten Werktag abgeholt werden. Es gilt die persönliche Absprache mit den Standesbeamten.
Rechtliche Grundlagen
Unterlagen
Folgende Unterlagen werden im Original benötigt
- Von einem Arzt ausgestellte Todesbescheinigung.
- Sterbefallanzeige des Krankenhauses, des Seniorenheimes oder des Bestatters.
- Stammbuch der Familie bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe, gegebenenfalls Heiratsurkunde bei Eheschließung vor dem 1. Januar 1958.
- War die Ehe bereits durch Tod oder Scheidung aufgelöst, so sind die entsprechenden Nachweise vorzulegen.
- Bei ledigen Verstorbenen ist die Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern vorzulegen.
- Sind Urkunden im Ausland ausgestellt, ist eine Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher zusammen mit dem Original vorzulegen.
- Personalausweis oder Reisepass oder ausländischer Pass.
Gebühren
Die Ausstellung von Sterbeurkunden ist gebührenfrei für:
- die Bestattung (Friedhofsverwaltung)
- Rentenzwecke
- Krankenversicherung
- Versorgungsamt
- Halbwaisenrente
- und andere soziale Einrichtungen
Eine zusätzliche Sterbeurkunde kostet 12,00 Euro.
Hinweise
Die Abgabe von Sterbefällen und die Abholung der fertigen Beurkundungen ist zu folgenden Zeiten möglich:
Montag bis Donnerstag, von 8.30 bis 11.00 Uhr und 14.00 bis 15.00 Uhr, sowie
Freitag von 8.30 bis 11.00 Uhr.
Zugang: Dionysiusplatz 9a
Leikanummer
99101011000000