Steuern & Zoll

Zweitausfertigungen für Steuer- und Abgabenbescheide beantragen

Sehr häufig wird der Fachbereich Finanzservice und städtisches Immobilien- / Flächenmanagement der Stadt Krefeld für das Erstellen und Zusenden von Zweitausfertigungen von Steuer- und Abgabenbescheiden in zum Beispiel folgenden Angelegenheiten kontaktiert:

  • für die Erstellung von Nebenkostenabrechnungen
  • für die eigene Steuererklärung
  • zur Vervollständigung der eigenen Unterlagen.

Die Anforderung einer Zweitausfertigung eines Bescheides kann für alle Abgabearten erfolgen.

Gebührenrahmen

  • je angeforderter Zweitausfertigung: 6,00 €

Prozess

Nur nach schriftlicher Aufforderung per Brief, Fax oder Email und nach entsprechender Prüfung des jeweiligen Sachverhaltes werden die kostenpflichtigen Zweitausfertigungen von hier versendet. Bei der Anforderung von Zweitschriften ist zugleich schriftlich zu erklären, dass sich der Antragsteller mit der Übernahme der Verwaltungsgebühren (6,00 Euro pro Bescheid) einverstanden erklärt.

Sofern er nicht selbst Abgabenpflichtiger ist, wird mit der Anforderung zugleich auch die Übermittlung einer Vollmacht erbeten. Ein Online-Formular finden Sie auf dieser Seite.


Verantwortlichkeit

Grundbesitzabgaben grundsteuer@krefeld.de

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