Bauen & Wohnen

Straßenbaubeitrag erheben

Die Stadt Krefeld erhebt zum Ersatz des Aufwandes für die Herstellung - soweit es sich hierbei nicht um die erstmalige Herstellung im Sinne des Baugesetzbuches handelt - , die Anschaffung, Erweiterung und Verbesserung von Anlagen im Bereich von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen Beiträge nach Maßgabe der Straßenbaubeitragssatzung in der Stadt Krefeld. Sie werden von den Grundstückseigentümern oder Erbbauberechtigten als Gegenleistung dafür erhoben, dass ihnen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Anlage wirtschaftliche Vorteile geboten werden


Verantwortlichkeit

Stadt- und Verkehrsplanung FB61@krefeld.de

Parkstraße 10, 47829 Krefeld

Geschäftszeiten
Sonntag: Geschlossen
Montag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Dienstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Samstag: Geschlossen

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