Familie & Kind

Sterbefall: Überführungserlaubnis (Leichenpass) beantragen

Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland sind nur mit einem Leichenpass zulässig, der von der örtlichen Ordnungsbehörde des Sterbeortes ausgestellt wird.

Ein Leichenpass darf nur ausgestellt werden, wenn eine von der für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständigen unteren Gesundheitsbehörde veranlasste weitere ärztliche Leichenschau vorgenommen und mit einer Bescheinigung bestätigt worden ist, dass kein Verdacht auf einen nicht natürlichen Tod besteht.

Voraussetzungen

Ein Leichenpass darf nur ausgestellt werden, wenn eine von der für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständigen unteren Gesundheitsbehörde veranlasste weitere ärztliche Leichenschau vorgenommen und mit einer Bescheinigung bestätigt worden ist, dass kein Verdacht auf einen nicht natürlichen Tod besteht.

Gebührenrahmen

  • Überführungserlaubnis (Leichenpass): 25,00 €

Weiterführende Informationen

Unterlagen

  • Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesamtes, dass der Sterbefall angezeigt, aber noch nicht beurkundet werden konnte.
  • Todesbescheinigung, nicht vertraulicher Teil
  • Bescheinigung über die Durchführung einer zweiten Leichenschau (Anlage 1 zu § 15 BestGNRW) oder Genehmigung der Staatsanwaltschaft nach § 159 Abs. 2 StPO.

Prozess

Die Überfügungserlaubnis (Leichenpass) ist persönlich beim Standesamt zu beantragen.

Bearbeitungsdauer

  • 15 Minuten (bei persönlicher Vorsprache)

Verantwortlichkeit

Hilfe

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