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Sollten Sie einen neuen Nationalpass erhalten haben und noch im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sein, muss Ihr Aufenthalt in den neuen Pass übertragen werden.

Es kann zu Problemen bei polizeilichen Kontrollen, am Flughafen oder beim Verlassen des Bundesgebietes kommen.

Ihr Aufenthaltstitel ist nur gültig in Verbindung mit einem gültigen Pass.

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Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Aufenthaltserlaubnis/Niederlassungserlaubnis - Übertragung beantragen

Zuletzt geändert: 17.08.2021 09:24:15 CEDT

Sollten Sie einen neuen Nationalpass erhalten haben und noch im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sein, muss Ihr Aufenthalt in den neuen Pass übertragen werden.

Es kann zu Problemen bei polizeilichen Kontrollen, am Flughafen oder beim Verlassen des Bundesgebietes kommen.

Ihr Aufenthaltstitel ist nur gültig in Verbindung mit einem gültigen Pass.

Rechtliche Grundlagen

§ 45c Abs. 1 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

Unterlagen

  • ein biometrisches Lichtbild
  • neuer und alter Nationalpass
  • Einkommensnachweis (Gehaltsabrechnung, Leistungsbescheid etc.)

Gebühren

67,00 Euro

Bearbeitungszeit

ca. 4 bis 8 Wochen

Hinweise

Vor einer eventuellen Reise empfehlen wir Ihnen, sofern Sie Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis noch nicht übertragen haben, mit der jeweiligen Landesvertretung im Bundesgebiet rechtzeitig vor der Ausreise Kontakt aufzunehmen, da die Abteilung Migartion keine verbindlichen Aussagen über die Praxis ausländischer Behörden treffen kann.


Kontakt

Migration

Telefon: 0 21 51 / 86-2333

E-Mail: auslaenderamt@krefeld.de

Anschrift

Fachbereich Migration und Integration

Am Hauptbahnhof 5

47798 Krefeld