Bauen & Wohnen

Verkehrswert nach dem Baugesetzbuch ermitteln

Der Gutachterausschuss erstattet auf schriftlichen Antrag Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie über den Wert von Rechten an Grundstücken (z. B. Wohnungsrechte, Wegerechte, Nießbrauch etc.).

Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstellt werden.

Benötigte Unterlagen

  • Erforderliche Unterlagen (siehe weiterführende Informationen)

Weiterführende Informationen

Benötigte Unterlagen zur Bewertung eines bebauten Grundstücks

Allgemein:
  • Angaben über in den letzten Jahren durchgeführte wesentliche Instandsetzungs-/Modernisierungsmaßnahmen
  • Angaben über eventuell bestehende Baumängel/Bauschäden
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) (sofern vorhanden)
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung (sofern vorhanden)
  • Baugenehmigungsunterlagen (sofern vorhanden)
  • Energieausweis (sofern vorhanden)
wenn keine Eigennutzung vorliegt:
  • Mieterliste mit Mieteinnahmen, Mietvertragslaufzeit und Zeitpunkt der letzten Mieterhöhung
  • Aufstellung der nicht umlagefähigen Betriebskosten
wenn Wohnungs- oder Teileigentum vorliegt:
  • Teilungserklärung inklusive Aufteilungsplan
  • Angaben zur aktuellen Höhe der Instandhaltungsrücklage

Prozess

  • Zur Bearbeitung des Gutachtens ist ein schriftlicher Antrag mit Angaben der Bezeichnung des Bewertungsobjektes (Ortsteil/Straße und Hausnummer) und des Qualitäts-/Wertermittlungsstichtags erforderlich.
  • Wenn Sie nicht Eigentümer/in des zu bewertenden Grundstücks sind, fügen Sie bitte den Nachweis Ihrer Antragsberechtigung bei (Vollmacht der Eigentümerin / des Eigentümers, Erbschein etc.). Zusätzlich ist die datenschutzrechtliche Einwilligung abzugeben.
  • Entsprechende Formulare und weitere Hinweise sind abrufbar auf der Homepage des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Krefeld.

Bearbeitungsdauer

  • 5 Monate

Verantwortlichkeit

Hilfe

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