Gewerbe & Unternehmen

Gewerbe: Versteigerergewerbe

Sie möchten gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, Grundstücke oder Rechte versteigern? Dafür benötigen Sie eine Versteigerer Erlaubnis.

Rechtsgrundlagen

Prozess

Der Antrag kann online über das Wirtschaft-Service-Portal.NRW gestellt werden, dafür ist eine Anmeldung beim Servicekonto.NRW notwendig.

Nachfolgende Online-Anträge stehen dort zur Verfügung:

  • Versteigergewerbe Erlaubnis
  • Besonders sachkundige Versteigerer Öffentliche Bestellung und Vereidigung
  • Anzeige einer Versteigerung Gewährung
  • Anzeige einer Versteigerung Gewährung des Abkürzens der Frist

Verantwortlichkeit

Sicherheit & Ordnung 0 21 51 / 86-2201
FB32@krefeld.de

Hilfe

Leichte Sprache

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Gebärdensprache

Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

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