Mobilität & Reisen

Kraftfahrzeug: Halterauskunft beantragen

Halterauskünfte werden nach dem Nachweis eines berechtigten Interesses auf schriftliche Anfrage hin erteilt. Der Antragsteller muss glaubhaft machen, dass er die Daten zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung, zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen, im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr, dem Diebstahl, dem sonstigen Abhandenkommen von Fahrzeugen oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt, die Daten nicht auf anderem Wege oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand beschaffen kann.

Gebührenrahmen

  • Auskunftsgebühr: 5,10 €
    zuzüglich eventueller Portokosten

Weiterführende Informationen

Prozess

  • Der Antrag kann online gestellt werden.
  • Wir möchten darauf hinweisen, dass ein Versand mittels einfacher E-Mail aus datenschutzrechtlichen Gründen keineswegs uneingeschränkt sicher ist.

Bearbeitungsdauer

  • 3 Tage (nach Antragseingang)

Verantwortlichkeit

Hilfe

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Gebärdensprache

Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

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