Umwelt

Wasserschutzzonen

Die Trinkwasserversorgung in Krefeld erfolgt durch die NGN mbH ausschließlich über die Förderung und Aufbereitung von Grundwasser in den folgenden Wassergewinnungsanlagen (WGA) und Wasserwerken (WW):

  • WGA I: Kempener Allee / Bückerfeld
  • WW I: Forstwald
  • WGA III: Hüls
  • WGA IV: Uerdingen
  • WW.V: In der Elt

Kleine Teile im äußersten Nordwesten von Krefeld gehören zur Schutzzone der Wassergewinnungsanlage „Vinnbrück", der Stadtwerke Kempen, ein Gebiet im Norden an der Stadtgrenze ist Teil der Schutzzone III B der Wassergewinnungsanlage „Rumeln" der Stadtwerke Moers.

In den Anlagen Forstwald und In der Elt wird das geförderte Wasser aller anderen Gewinnungsanlagen aufbereitet und ins öffentliche Netz eingespeist, daher spricht man hier nicht (nur) von Wassergewinnungsanlagen sondern von Wasserwerken.

Benötigte Unterlagen

  • amtlicher Katasterplan - Lageplan - Maßstab 1:500 oder Maßstab 1:1000, bei postalischer Einreichung Plan nicht größer DIN A 0
  • Baubeschreibung, bei gewerblicher Nutzung mit Angaben zur Lagerung / Verwendung von wassergefährdenden Stoffen / Materialien
  • Schnittzeichnung
  • eventuell Baugrund-/Bodengutachten

Gebührenrahmen

  • Bearbeitungsgebühr: 100,00 € bis 2.500,00 €

Weiterführende Informationen

Jede Schutzzone ist unterteilt in

  • Zone I: Fassungsbereich
  • Zone II: engeres Schutzgebiet
  • Zone III: weiteres Schutzgebiet

Hierbei ist die Schutzzone III nochmals unterteilt in III A und III B. Für die Schutzzone Hüls gilt laut aktueller Verordnung die Bezeichnung III A 1 (für II) und III A 2 (für III A).

Für die Wassergewinnungsanlagen I, III und IV bestehen festgesetzte Wasserschutzzonen.

Hierzu hat die Bezirksregierung Düsseldorf explizite ordnungsbehördliche Verordnungen erlassen, die die Genehmigungs- und Verbotstatbestände für Maßnahmen innerhalb dieser Zonen festlegen.

Die jeweils aktuellste Verordnung gibt die materiellen Anforderungen in Verbindung mit den §§ 32 WHG (für Oberflächengewässer) und 48 WHG (für Grundwasser) für alle anderen Wasserschutzzonen vor, auch und vor allem die Schutzzonen, für die noch keine ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung erlassen wurde. In diesen Fällen spricht man von „potentiellen Einzugsgebieten".

Für die Durchführung genehmigungspflichtiger Maßnahmen (z.B. bauliche oder gewerbliche Anlagen, Bohrungen) ist eine Genehmigung nach der Schutzzonenverordnung erforderlich.

Prozess

  • Der Antrag kann online gestellt werden. 
  • Die Erteilung der wasserrechtlichen Genehmigung gemäß der Schutzzonenverordnung ist gebührenpflichtig und orientiert sich im Wesentlichen am Verwaltungsaufwand.

Bearbeitungsdauer

  • 1 Monat (bis zu 12 Monate nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen)

Verantwortlichkeit

Untere Wasserbehörde (UWB) 0 21 51 / 86-0
wasser@krefeld.de
Geschäftszeiten
Sonntag: Geschlossen
Montag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Dienstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Samstag: Geschlossen

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