Bauen & Wohnen

Zentrale Fachstelle für Wohnraumsicherung: Beratung und Hilfe

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Übernahme von rückständiger Miete bis zu einem gewissen Rahmen beim Sozialamt beantragt werden. Die Übernahme von Mietrückständen ist einkommens- und vermögensabhängig und wird in der Regel als Darlehen gewährt. Auch bei einer darlehensweisen Gewährung von Sozialhilfe ist immer zuerst die Bedürftigkeit nachzuweisen.

Benötigte Unterlagen

  • Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen
  • Sämtlichen Schriftverkehr, den Sie mit Ihrem Vermieter geführt haben
  • Kündigungsschreiben
  • Klage des Gerichtes
  • Kreditverträge und Kontoauszüge
  • Mietvertrag
  • Nachweise der laufenden Ausgaben - Stadtwerke, Telefon etc.
  • Personalausweis

Weiterführende Informationen

Wichtige Hinweise

  • bei Mietschulden:

Wenn Ihr Vermieter die Wohnung gekündigt, eine Mahnung wegen unpünktlicher, unregelmäßiger oder fehlender Mietzahlungen ausgesprochen oder sogar eine Klage gegen Sie eingereicht hat, sollten Sie folgendes tun:

Versuchen Sie sich mit ihrem Vermieter gütlich zu einigen, indem Sie ihm bei Mietschulden eine Ratenzahlung anbieten. Der Vermieter muss sich mit einer Ratenzahlung nicht einverstanden erklären, dennoch sollten Sie unverzüglich beginnen, eine angemessene Rate zu zahlen.

Halten Sie jede Vereinbarung schriftlich fest. Wenn eine Klage eingereicht wurde, sollten Sie in jedem Fall bei Gericht vorsprechen.

  • bei Räumungsklagen:

Hat Ihr Vermieter bei Gericht auf Räumung der Wohnung geklagt, beachten Sie bitte:
Auch wenn eine Mietschuld inzwischen von Ihnen bezahlt wurde, müssen Sie das dem Gericht mitteilen.
Das Gericht wird auf jeden Fall über die Klage entscheiden; das heißt, wenn das Gericht keine Nachricht von Ihnen erhält, ergeht ein Urteil gegen Sie, und Sie verlieren die Wohnung, obwohl Sie die Mietschuld zwischenzeitlich bezahlt haben!

Es wird grundsätzlich dazu geraten, bei Mietschulden mit den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen frühzeitig in Kontakt zu treten!

Prozess

  • Der Antrag kann online gestellt werden. 
  • Sie können aber auch per E-Mail Kontakt aufnehmen, um einen persönlichen Termin zu vereinbaren.
  • Die Zentrale Fachstelle für Wohnraumsicherung unterstützt Sie beispielsweise im Falle einer Wohnungskündigung, bei Mietrückständen oder einer drohenden Räumung bei der Erhaltung Ihres Wohnraumes.

Kontaktinformationen

NameZuständigkeitTelefonE-MailZimmer
Petra WolfFamilienname A0 21 51 / 86-3650petra.wolf@krefeld.de117
Klaus Thillosen Familienname B bis J0 21 51 / 86-3058klaus.thillosen@krefeld.de130
Olesja KambarowFamilienname K bis Q, Z0 21 51 / 86-3690olesja.kambarow@krefeld.de103
Tinka SiepmannFamilienname R bis Y0 21 51 / 86-3069tinka.siepmann@krefeld.de102

 


Verantwortlichkeit

Wohnraumsicherung wohnraumsicherung@krefeld.de

Hilfe

Leichte Sprache

Wir haben noch keine Texte in Leichter Sprache gemacht.
Wir arbeiten daran.

Leichte Sprache

Gebärdensprache

Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

Gebärdensprache