Zweitwohnungssteuer
Inhaber von Zweitwohnungen in der Stadt Krefeld sind verpflichtet die Zweitwohnungssteuer zu entrichten.
Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zur Zweitwohnungssteuer.
Benötigte Formulare
Weiterführende Informationen
Fristen
Das Innehaben einer oder mehrerer Zweitwohnungen ist innerhalb eines Monats nach Beginn der Steuerpflicht gem. § 3 Abs. 3 der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Krefeld anzuzeigen.
Kontaktinformationen
Sofern Sie Fragen zur Zweitwohnungssteuer haben, werden Ihnen die nachstehenden Ansprechpersonen gerne behilflich sein:
Name: | Rufnummer: | Zimmer: |
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Herr Georgopoulos | 0 21 51 / 86-1758 | 01.027 – Petersstraße 9 |
Frau Lutter | 0 21 51 / 86-1798 | 01.027 – Petersstraße 9 |
Fax: 0 21 51 / 86-1740 |