Steuern & Zoll

Zweitwohnungssteuer

Inhaber von Zweitwohnungen in der Stadt Krefeld sind verpflichtet die Zweitwohnungssteuer zu entrichten.

Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zur Zweitwohnungssteuer.

Fristen

Das Innehaben einer oder mehrerer Zweitwohnungen ist innerhalb eines Monats nach Beginn der Steuerpflicht gem. § 3 Abs. 3 der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Krefeld anzuzeigen.

Kontaktinformationen

Sofern Sie Fragen zur Zweitwohnungssteuer haben, werden Ihnen die nachstehenden Ansprechpersonen gerne behilflich sein:

Name:Rufnummer:Zimmer:
Herr Georgopoulos0 21 51 / 86-175801.027 – Petersstraße 9
Frau Lutter0 21 51 / 86-179801.027 – Petersstraße 9
 Fax: 0 21 51 / 86-1740 

Verantwortlichkeit

Hilfe

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Gebärdensprache

Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

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