Inhaltsbereich

Corona: Hinweise für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Selbstständige

Veröffentlicht am: 13.03.2020

Unterstützungsmaßnahmen der Stadt Krefeld für Unternehmen

Die Stadt Krefeld hat beschlossen, Unternehmen und Gewerbetreibenden, die durch die SARS-CoV-2-Krise („Coronavirus", „Covid 19") in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, steuerliche Hilfsangebote zu machen. Damit flankiert die Stadt Krefeld die durchBund und Land angebotenen Hilfsprogramme.

Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:

  1. Antrag auf Stundung von Gewerbesteuerforderungen
  2. Antrag auf Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen

Die entsprechenden Anträge werden durch die Steuerabteilung der Stadt Krefeld grundsätzlich wohlwollend geprüft. Es wird jedoch weiterhin eine einzelfallbezogene Prüfung der hier eingehenden Anträge erfolgen. Wir bitten dringend darum, die Angebote nur im Falle einer akuten unternehmerischen Notlage zu nutzen.

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Steuerabteilung selbstverständlich zur Verfügung. Der zuständige Ansprechpartner kann dem aktuellen Gewerbesteuerbescheid entnommen werden. Außerdem finden Sie eine Übersicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes Gewerbesteuer auf https://www.krefeld.de/de/finanzservice/gewerbesteuer/

Details zu diesen Hilfen stehen in einem PDF im Bereich Downloads.

Service-Angebot der IHK Mittlerer Niederrhein für alle Unternehmen

Umsatzausfälle, Auftragseinbrüche, Grenzkontrollen, Einreiseverbote oder Quarantänefälle im Betrieb - die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein hat ein Beratungsteam organisiert und eine Hotline eingerichtet. Unter der Telefonnummer 02151 635-424 sind von montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr und samstags von 10 bis 14 Uhr Berater der IHK erreichbar. Darüber hinaus hat die IHK auch eine Sammel-E-Mail-Adresse für Anfragen eingerichtet: corona@mnr.ihk.de. Infos gibt es hier: https://www.ihk-krefeld.de/de/international/corona-virus/coronavirus-ihk-hotline-fuer-unternehmen.html

Kurzarbeit in der Corona-Krise: IHK-Beratungsteam geht an den Start

Kurzarbeit ist ein bewährtes Instrument, um Betriebe durch schwierige Phasen zu bringen. Das gilt vor allem auch jetzt bei der Bewältigung der Corona-Krise. Kurzarbeitergeld gleicht die für die Arbeitnehmer entstandenen Entgeltverluste angemessen aus. Auf diese Weise werden Kündigungen vermieden. „Um die Arbeitsagenturen in der Region bei der Bewältigung der Flut von Anträgen auf Kurzarbeitergeld zu unterstützen, haben wir ein Beratungsteam für Fragen zur Kurzarbeit gebildet", berichtet Jürgen Steinmetz, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein. „Somit wollen wir auch beim Thema Kurzarbeitergeld dazu beitragen, dass den betroffenen Betrieben schnell und unbürokratisch geholfen wird."

Das zehnköpfige Beratungsteam der IHK gibt Antworten auf grundsätzliche Fragen der Betriebe zum Thema Kurzarbeit: Welche Unternehmen sind anspruchsberechtigt? Wie läuft das Verfahren ab? Wie sind die Anträge auszufüllen? Was muss eingereicht werden? Nach der Klärung dieser Fragen können die Betriebe ihre Anträge zügig auf den Weg bringen.

Die Kurzarbeit-Berater der IHK sind über die Corona-Hotline der IHK erreichbar: Telefon: 0 21 51 / 63 54 24 (E-Mail: corona@mnr.ihk.de). Weitere Informationen und Hilfestellungen sind auf der IHK-Website zu finden: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/22414

IHK-Webinar für Gastronomen

Noch ist unklar, wann und in welcher Form die Gastronomie wieder öffnen wird. Sicher ist aber, dass eine gelungene Wiedereröffnung nicht von heute auf morgen funktioniert, sondern einen gewissen Vorlauf benötigt. „Deshalb sollten Gastronomen die Zeit des Lockdowns zur Vorbereitung auf den Neustart nutzen", sagt Maren-Corinna Nasemann, bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein Ansprechpartnerin für die Gastronomie- und Tourismusbranche. „Dabei möchten wir unsere Mitgliedsunternehmen unterstützen."

In der kostenlosen Online-Veranstaltung „Gut vorbereitet: Tipps für einen erfolgreichen Neustart der Gastronomie" erfahren die Teilnehmer, welche Aspekte sie für die Wiedereröffnung beachten müssen. Themen sind der sichere Umgang mit Gästen, Lieferanten und Mitarbeitern, die Vorbereitung der Räumlichkeiten und die Erweiterung des Außenbereichs sowie die Kommunikation mit den Gästen. Darüber hinaus wird es einen Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten geben.

Das Webinar der IHK Mittlerer Niederrhein und der Niederrheinischen IHK findet am 22. Januar von 9 bis 10.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es unter: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/25118

Allgemeine Informationen zu finanziellen Hilfen für Unternehmen und Selbstständige

Bund und Länder haben bereits Hilfsprograme für Unternehmen und Selbstständige in Kraft gesetzt. Informationen, für die Region Mittlerer Niederrhein und Krefeld aufbereitet, finden Unternehmen hier: https://www.ihk-krefeld.de/de/international/corona-virus/finanzielle-massnahmen.html. Allgemeine Infos gibt es unter https://www.land.nrw/corona

Das Land NRW hat jetzt Details bekannt gegeben zur Auszahlung des Soforthilfeprogramm Corona des Bundes, das für Kleinunternehmen direkte Zuschüsse in Höhe von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro vorsieht. Die Landesregierung stockt das Programm noch einmal auf und unterstützt über die NRW-Soforthilfe 2020 Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten mit 25.000 Euro. Die Antragsformulare stehen auf: www.wirtschaft.nrw/corona.

Details zum Programm und den Voraussetzungen für die Hilfe (für Kleinbetriebe, Freiberufler und Solo-Selbstständige) finden Sie hier: https://www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/nrw-soforthilfe-2020-fuer-kleinbetriebe-freiberufler-und-solo-selbststaendige

Weitere Details zum „Corona-Schutzschild" auf der Seite des Bundesfinanzministeriums:https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-Milliardenhilfe-fuer-alle.html

Informationen für Gründer

startkrefeld.de hat Informationen für Gründer zusammengestellt: https://startkrefeld.de/corona/

Informationen für Handwerker

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks bündelt Fragen und Informationen, die sich für Handwerksbetriebe und Handwerksorganisationen aktuell im Zusammenhang mit der Corona-Krise stellen: https://www.zdh.de/themen-a-z/coronavirus/. Für alle Handwerksbetriebe in Krefeld gibt es bei der Handwerkskammer Düsseldorf eine Hotline für alle Fragen bzgl. der Corona Krise: 02 11 / 87 95 55 5 oder per Email an: betriebsberatung@hwk-duesseldorf.de

Informationen für Praxisbetreiber

Die KV Nordrhein veröffentlicht eine Praxisinfo zu Tipps für Praxisinhaber als Arbeitgeber rund um das Thema Coronavirus. https://www.kvno.de/60neues/2020/pi_corona_20032020/index.html

Informationen für Arbeitgeber / Unternehmen in Sachen Kurzarbeitergeld

Kurzarbeitergeld kann Entgeltausfall aufgrund von Kurzarbeit in Ihrem Betrieb zum Teil ausgleichen, weitere Informationen sowie Hilfestellung zum Beantragen hat die Arbeitsagentur für Sie zusammengestellt: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Informationen für Arbeitnehmer in Sachen Kurzarbeitergeld

Kurzarbeitergeld ist eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung. Unter folgenden Voraussetzungen haben Sie darauf Anspruch: Ihr Arbeitgeber muss die regelmäßige Arbeitszeit kürzen und hat dies der zuständigen Agentur für Arbeit angezeigt. Das Kurzarbeitergeld soll Ihren Verdienstausfall zumindest teilweise wieder ausgleichen. Außerdem kann Ihr Arbeitsplatz erhalten bleiben, obwohl die aktuelle Situation Ihres Betriebes Entlassungen notwendig machen würde. Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld für Sie als Arbeitnehmer finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/kurzarbeitergeld-arbeitnehmer

FAQ Sars-CoV-2 / „Coronavirus" der Arbeitsagentur

Die Arbeitsagentur hat oft gestellte Fragen mit Antworten zusammengefasst, u.a. auch für Leistungsempfänger. Eine Übersicht findet sich hier: https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq

Informationen zu Hilfen für Künstler, Kultur- und Weiterbildungseinrichtungen des Landes NRW

Freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler, die durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten können eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro erhalten. Die Mittel müssen später nicht zurückgezahlt werden. Krefelder Kultur- und Weiterbildungseinrichtungen können sich bei Fragen an kultur@krefeld.de wenden. Das Kulturbüro hat zudem eine Übersicht erstellt, die als PDF unter "Downloads" zu finden ist (Stand 1. April 2020). Weitere Informationen finden sich hier: https://www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus.

Informationen zu Entschädigungen bei angeordneter Quarantäne

Um eine weitere Ausbreitung des in Deutschland festgestellten Corona-Virus zu verhindern, können die zuständigen Behörden Personen vorsorglich unter Quarantäne (Absonderung) stellen. Arbeitnehmer sowie Selbstständige können dadurch einen Verdienstausfall erleiden. In Nordrhein-Westfalen entschädigen die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes. Die Zuständigkeit der Landschaftsverbände richtet sich nach dem Sitz der Betriebsstätte.

Wichtig: Die Quarantäne muss durch die zuständigen Gesundheitsämter angeordnet worden sein. Kein Anspruch besteht bei Arbeitsunfähigkeit, Urlaub und vorübergehender Verhinderung nach Paragraf 616 BGB.

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gilt: Für unter Quarantäne gestellte Arbeitnehmer müssen Arbeitgeber im Regelfall im Rahmen der Entgeltfortzahlung für maximal sechs Wochen in Vorleistung gehen. Die ausgezahlten Beträge werden auf Antrag vom zuständigen Landschaftsverband erstattet. Ab der siebten Woche wird die Entschädigung direkt an die Betroffenen gezahlt. Die Entschädigung entspricht der Höhe des gesetzlichen Krankengeldes.

Für Selbstständige gilt: Sie stellen den Antrag direkt beim zuständigen Landschaftsverband

Für Beamte gilt: Sie haben keinen Anspruch auf Erstattung eines Verdienstausfalles Anträge auf Entschädigung müssen schriftlich innerhalb von drei Monaten nach Ende der Quarantäne beziehungsweise Absonderung beim zuständigen Landschaftsverband gestellt werden.

Weitere Informationen und Antragsformulare zum Download hat der LVR auf seiner Internetseite zur Verfügung gestellt: www.soziale-entschaedigung.lvr.de. Wegen der Vielzahl der Anfragen bittet der LVR um Anfragen per E-Mail an den LVR-Fachbereich Soziale Entschädigung: ser@lvr.de. Telefonische Auskünfte erteilt der LVR über die Servicenummer 02 21 80 95 44 4 von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr. (Quelle: LVR Rheinland)

Informationen zu Entschädigungen wegen Kinderbetreuung

Das Land NRW wird nach einer neuen Regelung im Infektionsschutzgesetz Entschädigungen leisten, wenn Arbeitnehmer sowie Selbstständige ihre Kinder wegen der Corona-Pandemie zuhause betreuen müssen. In diesen Fällen können grundsätzlich Arbeitgeber und Selbstständige unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigung geltend machen. Dies greift nicht, wenn Kurzarbeit, Homeoffice oder bezahlte Freistellungen (zum Beispiel aufgrund tarifvertraglicher oder betrieblicher Regelungen) vorgesehen sind.
Umfassende Informationen zur neuen Regelung stehen auf den Internetseiten www.lvr.de/ifsg-kinderbetreuung bzw. www.corona-infektionsschutzgesetz-nrw.lwl.org bereit. Die Landschaftsverbände bieten potenziellen Antragsstellern an, sich schon jetzt mit ihrer Mailadresse vorab zu registrieren. Diese werden unmittelbar informiert, sobald das Antragsformular online ist bzw. wenn es Neuerungen zum Verfahren gibt.

 

 

 

Downloads