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Kein Autoverkehr mehr auf dem Joseph-Beuys-Platz

Veröffentlicht am: 12.05.2022

Der Joseph-Beuys-Platz bleibt dauerhaft für Autos gesperrt. Das hat der Planungsausschuss in seiner letzten Sitzung am 4. Mai beschlossen. Die provisorische Absperrung wird zukünftig durch eine Abpollerung ausgetauscht.

Bereits jetzt sind die Krefelderinnen und Krefelder mit der Verkehrsführung vertraut: Bei der Umgestaltung des Platzes war ursprünglich die Beibehaltung der östlichen Fahrbahn als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen. Weil trotz der Sperrung keine nennenswerten verkehrlichen Probleme aufgetreten waren, gab es bereits zum Ende der Bauphase die Diskussion, den Platz autofrei zu lassen. Daher wurde die provisorische Absperrung am Platz vor dem Kaiser-Wilhelm-Museum auch nach Abschluss der Großbaustelle weiter aufrechterhalten. Aus verkehrlicher Sicht hat sich die bestehende Situation eingespielt und bewährt. Probleme sind nicht eingetreten. Die Durchlässigkeit für den Fuß- und Radverkehr war durch die provisorische Absperrung jedoch nicht gegeben.

Auch die östliche Seite vor dem KWM wird nun durch eine Abpollerung gesperrt

Der politische Beschluss schafft nun die Möglichkeit, das zu ändern. In einem ersten Schritt soll die provisorische Absperrung entfernt und durch Poller ersetzt werden. Darüber hinaus soll die wegweisende Beschilderung angepasst werden. Die Poller sind, in Absprache mit der Feuerwehr und der GSAK, nicht nur herausnehmbar, sondern es wird jeweils ein klappbarer Poller mit Fußplatte ohne Bodenhülse eingebaut, um der Müllabfuhr und dem Winterdienst auch bei schweren Wetterbedingungen, zum Beispiel Frost, die Durchfahrt zu ermöglichen. Auch die rot-weißen Poller auf der westlichen Seite werden in diesem Zusammenhang aus gestalterischen Gründen durch das neue Modell ersetzt.

Die Erreichbarkeit für Anlieger im Falle einer Sondernutzung oder Ausnahmegenehmigung ist möglich. Für Anlieferungen, zum Beispiel durch Paketdienste, können die Ausbuchtungen im Bereich der Abpollerung genutzt werden. Der Verkehr zum Be- und Entladen an Werktagen ist außerdem von 7 bis 11 Uhr und von 19 bis 21 Uhr mit Fahrzeugen bis maximal zwölf Tonnen zulässig.