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Projekt „Rheinblick": Vorlage zur Offenlage am 15. Juni im Stadtrat

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Der Bebauungsplan 772 für das Projekt „Rheinblick" wird für die dritte Offenlage am Donnerstag, 10. Juni, zur Beratung in den Ausschuss für Planung, Bauen, Mobilität und Stadtentwicklung eingebracht. Der Stadtrat soll die Offenlage am Dienstag, 15. Juni, beschließen, so dass im Sommer/Herbst 2021 eine öffentliche Beteiligung stattfinden kann. In diesem Schritt können alle Beteiligten und Betroffenen ihre Bedenken und Anregungen einbringen.

Die Uerdinger Rheinbrücke. Foto: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation, S. Erath

Der Rhein bei Krefeld-Uderingen. Foto: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation, S. Erath

Der Bebauungsplan „Rheinblick" steht für eine innovative und zukunftsorientierte Stadtentwicklung am Rhein. Indem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuordnungsmaßnahmen nördlich der historischen Uerdinger Altstadt beziehungsweise südlich des gewerblich und industriell genutzten Chempark geschaffen werden sollen, soll das Gelände seit den ersten Überlegungen in den 1990er-Jahren den vielfältigen Rahmenbedingungen angemessene Nutzungen erhalten. Auf den teilweise seit Jahrzehnten brachliegenden Flächen im nördlichen Teil soll ein Gewerbegebiet entstehen. Auf dem mittleren und südlichen Teil ist ein Mischgebiet vorgesehen.

Aspekte bedürfen der weiteren Abstimmung

Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes von Juli 2011 verhinderte leider eine zügige Umsetzung der damaligen Planungen, so dass in Folge mit allen Beteiligten intensiv an Lösungen gearbeitet wurde. Der Bebauungsplan wurde darauf 2014 und 2015 erneut öffentlich ausgelegt. Aus diesen Beteiligungsrunden und aufgrund gesetzlicher Änderungen in der jüngeren Vergangenheit ergaben sich jedoch diverse Problemlagen, welche einen zügigen Abschluss des Bauleitplanverfahrens zum Rheinblick verhinderten. Es bedurfte weiterer Abstimmungen mit Gutachtern, Juristen, Investoren, dem Chempark und der Stadt Krefeld unter anderem auf den Gebieten des Schallschutzes, des Störfallrechtes und des Hochwasserschutzes, um den nun vorliegenden Entwurf zur erneuten Offenlage fertig stellen zu können. Einige Aspekte bedürfen der weiteren Abstimmung im Offenlage-Verfahren. Dazu gehören zum Beispiel mögliche Lärmemissionen und der für das Projekt erfolgskritische Schiffsanleger des Chempark, für den ein alternativer Standort gefunden werden muss.

Eine wesentliche Änderung besteht in Hinsicht auf das vorhandene Emissions- und Störfallpotenzial in einer teilweise eingeschränkten Nutzung im Bereich des Gewerbeareals. Zudem werden öffentlich genutzte Gebäude und Wohnungen dort ganz oder teilweise ausgeschlossen, um ein „Heranrücken" an bestehende Emissionsquellen auszuschließen. In dem südlich angrenzenden Mischgebiet müssen differenzierte bauliche Fenstervorgaben gegen mögliche Lärmeinwirkungen vorbeugen. Vor diesem Hintergrund soll dieser Teil des Plangebiets als baulich verdichtetes Quartier entwickelt werden, das innenstadttypische Kombinationsformen von Wohnen und Arbeiten, Gastronomie und Beherbergungsbetriebe sowie kulturellen Einrichtungen aufnehmen kann.

Des Weiteren sind Vorgaben eines 500-jährigen Hochwasserereignisses in den Bebauungsplan vorgenommen worden. Die Uferbereiche sollen - mit fachlicher Begleitung der Bezirksregierung Düsseldorf - angeschüttet werden. Hiermit soll ein Hochufer geschaffen werden, das auch in einem so seltenen Hochwasserfall vor Überschwemmungen geschützt sein soll. Dazu wird parallel ein aufwändiges Plangenehmigungsverfahren bei der Bezirksregierung geführt, welches kurz vor der Fertigstellung steht.