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Was tun mit dem Herbstlaub? Wer muss wann und wo fegen?

Veröffentlicht am: 14.10.2021

Derzeit tauchen bei den Bürgern unweigerlich Fragen nach den Pflichten der Anlieger hinsichtlich der Straßenreinigung auf. Denn es ist Herbst und die Blätter fallen reichlich von den Bäumen. Der Kommunalbetrieb Krefeld (KBK) hat zu diesem Thema Informationen im Internet bereitgestellt unter https://www.krefeld.de/kbk/inhalt/strassenreinigung/. Alle Straßen sind sogenannten Reinigungsklassen zugeordnet. Diese können die Krefelder ihrem jährlichen Bescheid über Grundsteuern und sonstige Abgaben entnehmen oder im Internet unter „Satzung über die Straßenreinigung" nachschlagen. Die Reinigungspflicht umfasst grundsätzlich die Reinigung der Fahrbahnen sowie der Gehwege. Zur Fahrbahn gehören auch Radwege, Sicherheitsstreifen, Parkstreifen und Haltestellenbuchten, zu den Gehwegen gehören alle Straßenteile, die erkennbar von der Fahrbahn abgesetzt sind und deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen oder geboten ist.

Unterschiede bei der Reinigungspflicht

Krefelder, die in Straßen der Reinigungsklassen I bis IV wohnen, sind von der Reinigungspflicht für Straße und Gehwege befreit, denn sie zahlen dafür. Die Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft (GSAK) erledigt diese Arbeiten zwischen einmal pro Woche und täglich. In Straßen der Reinigungsklassen V, VI und VII allerdings sind Bürger gehalten, mindestens einmal pro Woche den Gehweg selbst von Laub zu befreien, in der Reinigungsklasse VIII müssen sie Straße und Gehweg reinigen.

Für das Laub steht die braune Biotonne zur Verfügung, die Grundstückseigentümer in den Größen 120 Liter und 240 Liter bestellen können. Welche Größe den Bürgern für ihr Grundstück ohne zusätzliche Kosten zusteht, ist im Internet unter https://www.krefeld.de/kbk/inhalt/strassenreinigung/ oder im Entsorgungsmagazin nachzulesen oder bei der Abfallberatung des Kommunalbetriebs zu erfahren. Im Jahresmagazin finden sich auch die entgeltpflichtigen Sonder-Abfuhrtermine in einzelnen Stadtteilen für Grünabfälle, die jeweils im Frühjahr und im Herbst, insbesondere zur Laubentsorgung, angeboten werden. Weitere entgeltpflichtige Entsorgungsmöglichkeiten stehen am Wertstoffhof der GSAK, Bruchfeld 33 (Einfahrt Idastraße), Telefon 0 21 51 58 21 80, und an der Annahmestelle für Gartenabfälle der EGN, Bruchfeld 33, Telefon 0 21 51 58 21 39, zur Verfügung.