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Wer betreut die Geflüchtete und Asylsuchenden?

Die Betreuung der Familien, Paare und alleinreisenden Erwachsenen erfolgt durch Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen des Fachbereiches Migration und Integration.

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden vom Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung, Abteilung Familien, betreut. Der Fachbereich arbeitet mit verschiedenen Trägern der freien Jugendhilfe zusammen. Diese halten Unterbringungs- und Betreuungsangebote vor und übernehmen Vormundschaften für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge.