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Wie lange bleiben Asylbewerber in Deutschland?

Während des laufenden Asylverfahrens ist der Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet. Die Dauer richtet sich nach dem Verlauf des Asylverfahrens (unter anderem die Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und gerichtliche Auseinandersetzungen).

Anerkannte Asylbewerber (Asylberechtigte) und anerkannte Flüchtlinge (positive Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge) erhalten regelmäßig einen mehrjährigen Aufenthaltsstatus. Darüber hinaus ist die Aufenthaltsdauer bei Flüchtlingen auch von der Entwicklung der Situation im Heimatland abhängig.

Für den Fall, dass der Asylbewerber nicht als Asylberechtigter oder Flüchtling anerkannt wird, ihm weder subsidiärer Schutz gewährt noch für ihn ein Abschiebungsverbot festgestellt wird und er auch aus keinem anderen Grund einen Aufenthaltstitel besitzt, erlässt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zusammen mit der Entscheidung über den Asylantrag eine Ausreiseaufforderung mit der Abschiebungsandrohung.

Wird der Asylantrag als unbegründet abgelehnt, wird dem Asylbewerber eine Ausreisefrist von 30 Tagen gesetzt. Bei einer Ablehnung des Asylantrages als "unbeachtlich" oder "offensichtlich unbegründet" beträgt die Ausreisefrist dagegen nur eine Woche.

Soll der Ausländer in einen sicheren Drittstaat oder in einen für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen Staat abgeschoben werden, ordnet das Bundesamt die Abschiebung in diesen Staat an, sobald feststeht, dass diese durchgeführt werden kann.