Zum Schutze der Mitarbeitenden sowie der Besucher*innen vor einer Infektion mit dem Coronavirus gilt die Maskenpflicht in den Einrichtungen und Gebäuden über den 2. April 2022 hinaus. Die Zutrittsregelung 3 G wurde für Besucher*innen aufgehoben. Notwendige persönliche Vorsprachen des Publikums sollen weiterhin mit vorheriger Terminvereinbarung erfolgen!