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Grundwasser im Dykgebiet
Inhaltsverzeichnis Fragen zum Thema
Warum ist die Absenkung erforderlich?
Wie können die Auswirkungen des Endes der Absenkung abgeschätzt werden?
Was passiert da?
Die Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) NRW betreibt im sogenannten Dykgebiet im Norden des Krefelder Stadtgebietes eine Anlage zum Absenken von Grundwasser. Das geförderte Wasser wird über eine Druckleitung abgeführt und im Bereich Nieper Straße / Hökendyk nach entsprechender Vorbehandlung in die Niepkuhlen eingeleitet. Diese Maßnahme dient der Trockenhaltung der dortigen Wohngebäude. Die wasserrechtliche Erlaubnis vom 26.September 2012 endet zum 31.Dezember 2018. Es ist, sofern dies beantragt wird, eine Verlängerung bis zum 31.Dezember 2021 beabsichtigt.
Nach Abschluss der Verhandlungen mit den Eigentümern im Kernbereich der Grundwasserabsenkung führt die LEG nunmehr die Abdichtung der dortigen Gebäude in Form einer innenliegenden Wanne durch. Da der Erfolg der Abdichtung im Lastfall (also unter der Belastung durch anströmendes Grundwasser) geprüft werden muss, ist eine Abschaltung der Pumpen erforderlich, wobei auch die Möglichkeit bestehen muss, die Pumpen wieder in Betrieb zu nehmen, wenn noch Undichtheiten in den Gebäuden vorhanden sind. Somit ist die Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis sinnvoll.
Warum ist die Absenkung erforderlich?
Die betroffenen Gebäude im Zentralbereich der Absenkung wurden in einer Zeit niedriger Grundwasserstände errichtet. Bei der Planung wurde die Möglichkeit eines späteren Grundwasseranstieges offensichtlich nicht ausreichend gewürdigt. Nachdem erste Schäden an den Gebäuden infolge des steigenden Grundwassers auftraten, wurde die Grundwasserabsenkung eingeleitet. Seither hat sich der Grundwasserstand weiter erhöht, was sich vor allem unterhalb der sog. Terrassenkante auswirkt. Hierbei handelt es sich um einen Geländesprung, der geologisch bedingt ist und sich durch einen Höhenunterschied von 6-8 m bemerkbar macht. Somit liegen die östlichen Stadtteile Krefelds topographisch tiefer und somit deutlich näher am Grundwasser.
Mehrere Faktoren haben zur Erhöhung des Grundwasserstandes geführt. Anthropogen bedingt sind dabei die deutlichen Rückgänge der Grundwasserentnahmen, vor allem für die ehemals intensive, heute aber kaum noch existente Textilindustrie. Auch die Rohwasserentnahmen zum Zweck der Trinkwasseraufbereitung sind deutlich zurückgegangen, Somit verbleiben größere Mengen im Grundwasserkörper und verursachen eine Erhöhung des Grundwasserspiegels.
Warum endet die Absenkung?
Die LEG hat mit der wasserrechtlichen Erlaubnis das Recht, nicht aber die Pflicht zur Grundwasserförderung erhalten. Von diesem Recht muss der Erlaubnisnehmer keinen Gebrauch machen. Eine Verpflichtung besteht ausschließlich im privatrechtlichen Ver-hältnis der LEG als Bauherrin zu den jetzigen Gebäudeeigentümern, die ihre Immobilie von der LEG erworben haben und nun die Gewährleistungspflicht einfordern,nicht aber im öffentlich rechtlichen. Aus betriebswirtschaftlichen Gründen hat die LEG entschie-den, die Absenkung auslaufen zu lassen und die Gebäude durch anderweitige bauliche Maßnahmen zu sichern. Die Stadt Krefeld hat darauf keinerlei Einfluss.
Wie können die Auswirkungen des Endes der Absenkung abgeschätzt werden?
- Hydrologie
Nach Abschalten der Pumpen beginnt in den Förderbrunnen der Wiederanstieg der Standrohrspiegelhöhe, der schließlich mit der weitest gehenden Auslöschung des Absenktrichters endet. Der Wiederanstieg wird im Brunnen durch die schlagartige Auffüllung des unteren Teils des Brunneninnenraums eingeleitet. Danach vollzieht sich ein kontinuierlicher Anstieg des Brunnenwasserspiegels mit stetig abnehmender Geschwindigkeit.
Am Trichterrand geht die Absenkung nach dem Pumpenstopp zunächst weiter. Erst nach einem scheinbaren Stillstand des Wasserpegels beginnt dieser wieder zu steigen. Diese zeitliche Verzögerung ist umso größer, je weiter der Pegel vom Brunnen entfernt ist. Der Wiederanstieg ist also in seinem Verlauf keine bloße Umkehrung des Absenkungsprozesses.
Das im Zentrum des Absenktrichters benötigte Wasser muss von weiter außen herangeführt werden, weshalb dort der Wasserspiegel zunächst noch weiter absinkt. Der Bereich des steilsten Gradienten verlagert sich dadurch weiter nach außen zum Trichterrand hin. Ebenso verhält es sich mit dem Zeitpunkt des Wiederanstiegs. Bei idealen Bedingungen stellt sich nach Ende des Wiederanstiegs der Ausgangswasserspiegel wieder genau ein. Diese vollkommene Homogenität des Grundwasserleiters ist jedoch bei Niederterrassensedimenten nur näherungsweise gegeben.
Auch zeitlich lässt sich dieser Prozess nicht homogen darstellen. Die Wiederauffüllung nahe dem Trichterzentrum ist meist nach wenigen Wochen beendet, während sich Auswirkungen der Absenkung in den Randbereichen noch nach vielen Monaten zeigen können. Die Auswertung der Grundwassergleichenpläne zeigt, dass sich der Absenktrichter bis in den Bereich Kliedbruch erstreckt. Der näherungsweise unbeeinflusste Zustand des Grundwassers stellt sich erst nahe der Ortslage Verberg wieder ein.
- Chemie
Das in der Brunnenanlage geförderte Grundwasser ist mit leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffen (LHKW) beaufschlagt. Durch eine zweistufige Reinigung, die man auch als Strippung bezeichnet, mit nachgeschalteter Enteisenungsanlage werden dem Wasser diese Belastungsstoffe weitestgehend entzogen. Somit erfüllt die Absenkung indirekt auch eine Reinigungsfunktion, die nach Abschalten der Förderung nicht mehr gegeben wäre. Diese Tatsache ist von besonderem Belang, da der Absenktrichter die Grenze der Wasserschutzzone IIIB der WGA Uerdingen schneidet.
- Ökologie
Nach der Strippung wird das geförderte Wasser in die Niepkuhlen eingeleitet und leistet hier einen Beitrag zur Gestaltung des Landschaftsbildes sowie zur Entwicklung aquatischer Lebensgemeinschaften und fördert die Erholungs- und Aufenthaltsqualität der Ortsteile Verberg und Traar. Vor Beginn der Einleitung wurden seitens der Stadt Krefeld, Vertretern der örtlichen Bürgervereine und anderer Interessenverbände intensive Diskussionen zur Aufwertung der vorgenannten Aspekte geführt und Einzelmaßnahmen (Entschlammungen etc.) durchgeführt, um die Wasserführung der Niepkuhlen sicherzustellen. Es ist davon auszugehen, dass dieser Diskussionsprozess nach Beendigung der Einleitung erneut einsetzt, da es dann erneut zur Verlandung des Gewässerzuges kommen wird. Zwischenzeitlich wurden in diesem Zusammenhang mit der Linksniederrheinischen Entwässerungsgenossenschaft (LINEG) Sondierungsgespräche geführt mit dem Ziel, Teile des infolge des Bergsenkungsausgleichs geförderten Grundwassers für die Bespannung der Niepkuhlen nutzen zu können. Die LINEG machte jedoch deutlich, dass sie zurzeit eine andere Unternehmensstrategie verfolgt mit dem Ziel, Wasserförderung eher zu bündeln und auf wenige Pumpanlagen zu konzentrieren, statt sie noch weiter zu streuen.
Was ist jetzt zu erwarten?
Es ist davon auszugehen, dass der Grundwasserspiegel nach Beendigung der Absenkungsmaßnahme relativ zeitnah (vgl. oben) einen Anstieg erfährt, der umso größer ist, je näher sich ein Grundstück am ehemaligen (noch aktuellen) Absenkungstief befindet. Die Auffüllung des Absenktrichters nach kompletter Einstellung der Fördermaßnahme würde dann auch Gebäude in der Fließrichtung des Grundwassers beeinflussen, die nach Beginn der Absenkung errichtet wurden und bei deren Gründungstiefe nicht der höchste bislang gemessene Grundwasserspiegel zugrunde gelegt wurde. Aussagen zu konkret betroffenen Gebäuden und Grundstücken können nur auf Grundlage der Bestimmung des Flurabstandes und der Höhe der Bodenplatten (Kellerboden) getroffen werden. Hierbei ist die Topographie der Ortslage Kliedbruch zu berücksichtigen. Prognosen zu den exakten "neuen" Grundwasserhöhen sind aus Sicht der Verwaltung spekulativ, da sie von äußeren Faktoren (speziell der lokalen Klimaentwicklung) überlagert werden.
Bei Gebäuden, die nicht im Sanierungsbereich liegen, aber ebenfalls ohne Sicherungsmaßnahmen gegen drückendes Grundwasser errichtet wurden und sich nun im Schwankungsbereich des Grundwassers befinden, sind somit nach Abschalten der Pumpen und dem Anstieg des Grundwassers Nässeschäden nicht unwahrscheinlich. Bauliche Sicherungsmaßnahmen an diesen betroffenen Gebäuden sind seitens der Verwaltung nicht vorgesehen.
Was kann man tun?
Eine Arbeitsgruppe („AG GW Dykgebiet"), bestehend aus Vertretern der Politik, der Verwaltung und der Bürgerschaft berät in monatlich stattfindenden Sitzungen über mögliche Zukunftsszenarien und Handlungsalternativen. Dabei steht zunächst die Sachverhaltsaufklärung, also die Zusammenstellung von Daten, Erfahrungen und Prognosen im Vordergrund. Damit soll ermittelt werden, welche Varianten zum Schutz der Gebäude mit einem realistischen materiellen und finanziellen Aufwand weiter verfolgt werden können und welche als nicht umsetzbar angesehen werden müssen. Zur Grundlagenerfassung gehört dabei auch, dass die betroffenen Eigentümer ermitteln, ob ihr Gebäude überhaupt von den möglichen Entwicklungen betroffen ist. Hierzu gehört anhand der Bauunterlagen u. a. die Feststellung der Höhe der Bodenplatte über NN sowie die Frage, ob das Gebäude vielleicht schon mit Schutzmaßnahmen gegen drückendes Grundwasser ausgerüstet ist.
Die Arbeitsgruppe geht davon aus, im Laufe des Jahres 2018 zu belastbaren Aussagen zu kommen, auf deren Basis sich das weitere Vorgehen präzisieren lässt.