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Als gewerbliche Abfallerzeugerin oder Abfallerzeuger benötigen Sie für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen eine Abfallerzeugernummer.

Die Abfallerzeugernummer ist unter anderem Voraussetzung für eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen. Sie ist als Registriernummer für das Nachweisverfahren unverzichtbar, da sie zur eindeutigen Kennzeichnung des Abfall erzeugenden Betriebes dient.

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Stadtverwaltung Krefeld
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02151 86-0

Abfallerzeugernummer beantragen

Zuletzt geändert: 04.07.2023 13:59:50 CEDT

Antrag auf Erteilung einer Abfallerrzeugernummer

Informationen zur Dienstleistung

Als gewerbliche Abfallerzeugerin oder Abfallerzeuger benötigen Sie für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen eine Abfallerzeugernummer.

Die Abfallerzeugernummer ist unter anderem Voraussetzung für eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen. Sie ist als Registriernummer für das Nachweisverfahren unverzichtbar, da sie zur eindeutigen Kennzeichnung des Abfall erzeugenden Betriebes dient.

Rechtliche Grundlagen

§ 28 Nachweisverordnung

Unterlagen

keine

Formen der Antragstellung

Schriftlich und formlos

Bearbeitungszeit

1 Woche

Hinweise

Zur Bearbeitung wird der NACE-Code (Branchenschlüssel) und die Arbeitsstättennummer benötigt.

Bei der Beantragung sogenannter "Einmaliger Erzeugernummer" (z. B. für Abbrüche) wird kein NACE-Code benötigt!


Leikanummer

99001042000000

Kontakt

FB 39 Untere Abfallwirtschaftsbehörde (UAB 3904)

Dennis Krapohl, Telefon 0 21 51 / 86-2405

E-Mail: UAB@krefeld.de

Anschrift

Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz

Uerdinger Str. 202

47799 Krefeld

Formulare