Inhaltsbereich
Bildungspaket für Kinder und Jugendliche in der Stadt Krefeld - Mitmachen möglich machen
Zuletzt geändert: 21.09.2023 13:42:32 CEDT
Antragstellung
Für die Antragstellung auf Leistungen des Bildungspaketes stehen Ihnen verschiedene Formularassis-tenten bzw. Vordrucke zur Verfügung. Klicken Sie hierzu auf die jeweilige Komponente bzw. Leistung, für die Sie einen Antrag stellen möchten.
- Ausflüge und Klassenfahrten
- Schulbedarf
- Schülerbeförderung
- Lernförderung
- Mittagessen
- Soziale und kulturelle Teilhabe
Aktuelle Informationen:
Zum 01.01.2023 stellt die Servicestelle Bildung und Teilhabe auf einen Globalantrag um. Mit Abgabe des allgemeinen Antrags (Globalantrag) sichern Sie Ihren grundsätzlichen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe ab Beginn des Monats der Antragstellung für den laufenden und für künftige Bewilligungsabschnitte. Der Globalantrag muss nur einmalig gestellt werden und gilt für die gesamte Familie, wenn Sie alle mit Ihnen in einem Haushalt lebenden Kinder mit eintragen. Um verschiedene Einzelleistungen zu erhalten, sind weitere Nachweise zwingend erforderlich. Ohne entsprechende Nachweise kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
Welche Unterlagen und Nachweise für die Beantragung der vorgenannten Leistungen benötigt werden, entnehmen Sie bitte der entsprechenden Internetseite. Diese können Sie aufrufen, indem Sie auf die jeweilige Leistung klicken. Dort finden Sie auch einen Formularassistenten zur Beantragung von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets.
Weitere Informationen
Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen unterstützt.
Wer kann Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten?
Sie können Leistungen für Bildung und Teilhabe in Anspruch nehmen, wenn Sie für Ihr Kind eine der folgenden Leistungen erhalten:
- Bürgergeld (Jobcenterleistungen)
- Sozialhilfe/Leistungen nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung)
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die eine der zuvor genannten Leistungen beziehen, werden bis zum 25. Lebensjahr gefördert, wenn sie in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege betreut werden oder eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Bei einem Leistungsbezug nach SGB XII oder AsylbLG gibt es keine Altersgrenze.
Im Bereich Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit gilt immer eine Altersgrenze von 18 Jahren.
Welche Leistungen gibt es bei Bildung und Teilhabe?
- Eintägige Ausflüge und mehrtägige Fahrten von Schulen / Kindertageseinrichtungen / Kindertagespflege
- Schulbedarf
- Schülerbeförderung
- außerschulische Lernförderung
- Mittagessen an Schulen, Kindergärten und in der Kindertagespflege
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Wie erhalten Sie die Leistungen?
Mit Abgabe des allgemeinen Antrags (Globalantrag) sichern Sie Ihren grundsätzlichen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe ab Beginn des Monats der Antragstellung für den laufenden und für künftige Bewilligungsabschnitte. Der Globalantrags muss nur einmalig gestellt werden und gilt für die gesamte Familie, wenn Sie alle mit Ihnen in einem Haushalt lebenden Kinder mit eintragen. Um verschiedene Einzelleistungen zu erhalten, sind weitere Nachweise zwingend erforderlich. Ohne entsprechende Nachweise kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
Welche Unterlagen und Nachweise für die Beantragung der vorgenannten Leistungen benötigt werden, entnehmen Sie bitte der entsprechenden Internetseite. Diese können Sie aufrufen, indem Sie auf die jeweilige Leistung klicken. Dort finden Sie auch einen Formularassistenten bzw. Vordrucke zur Beantragung von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets.
Darüber hinaus können Sie die Anträge auch in Papierform stellen. Weitergehende Informationen hierzu finden Sie nachfolgend.
Unterlagen
Wichtig!
Bitte reichen Sie bei Bezug von laufenden Leistungen für Bildung und Teilhabe wie z.B. Mittagessen oder Lernförderung regelmäßig Ihren aktuellen Sozialleistungsnachweis (Weiterbewilligungsbescheid) ein, damit keine Zahlungsunterbrechung eintritt. Zu den Sozialleistungsbescheiden zählen der Jobcenterbescheid, Kinderzuschlagsbescheid, Wohngeldbescheid, Bescheid über Asylbewerberleistungen und Sozialhilfebescheid.
Formen der Antragstellung
Die für die Beantragung der Leistungen notwendigen Formulare sind in der Servicestelle
„Bildung und Teilhabe" des Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen der Stadt Krefeld, St.-Anton-Straße 69-71, 47798 Krefeld
erhältlich. Ebenfalls liegen die für die Beantragung der Leistungen notwendigen Formulare im Foyer des Rathauses sowie des Stadthauses aus.
Die Mitarbeiter*innen beantworten Ihre Fragen zu den Anspruchsvoraussetzungen und die Möglichkeiten des Bildungspakets derzeit nur telefonisch. Bitte suchen Sie unsere Räumlichkeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung und nur in Ausnahmefällen auf.
Im Downloadbereich finden Sie eine Zuständigkeitenliste mit den Ansprechpartner*innen.
Im Eingangsbereich (Erdgeschoss) der Servicestelle Bildung und Teilhabe befindet sich ein Briefkasten zur Abgabe der erforderlichen Unterlagen. Eine Abgabe ist u.a. auch im Rathaus oder Stadthaus möglich. Nutzen Sie auch gerne unsere Sammel-E-Mail-Adresse bildungspaket@krefeld.de, um Dokumente an die Servicestelle auf dem digitalen Weg weiterzuleiten. Auf diesem Wege erhalten Sie eine entsprechende Eingangsbestätigung per E-Mail.
Hinweise
Leikanummer
99107032148000
Kontakt
Arbeitsgruppe IV - Bildung und Teilhabe
Im Downloadbereich finden Sie eine Zuständigkeitenliste mit den Ansprechpartner*innen!
Telefon: 0 21 51 / 86-3161 oder 86-3164, Telefax: 0 21 51 / 86-3165
E-Mail: bildungspaket@krefeld.de
Anschrift
Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen (Bildung und Teilhabe)
St.-Anton-Str. 69-71
47798 Krefeld