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Zuwanderung für Hochqualifizierte durch die Blaue Karte EU

Durch Anpassung des Aufenthaltsgesetzes an die Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union (EU) wurde zum 01. August 2012 die Blaue Karte EU (Blue Card EU) als neuer Aufenthaltstitel eingeführt.
Die Blue Card dient hochqualifizierten, drittstaatsangehörigen Personen dazu, einen leichteren Einstieg in den Arbeitsmarkt der EU zu finden. Sie ist vergleichbar mit der amerikanischen Green Card.

Voraussetzungen

Sollten Sie die Erteilung einer Blue Card anstreben, müssen hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Neben einem abgeschlossenen Hochschulstudium (oder einer vergleichbaren Qualifikation) ist eine dieser Qualifikation nach angemessenen Beschäftigung erforderlich, mit der Sie ein bestimmtes Bruttojahresgehalt erzielen (im Jahr 2022: 56.400,00 Euro). Eine geringere Gehaltsgrenze gilt für Hochqualifizierte in festgelegten Mangelberufen (im Jahr 2022: 43.992,00 Euro). Zu den Berufen gehören insbesondere Ingenieure, Ärzte und Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Die Erteilung der Blue Card EU erfolgt zunächst befristet. Sollten Sie seit über 33 Monaten eine entsprechende Beschäftigung ausgeübt und Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt haben, können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Diese wird bereits nach 21 Monaten erteilt, wenn Sprachkenntnisse der Stufe B 1 nachgewiesen werden.

Besonderheiten des Familiennachzuges

Ehegatten eines Blue Card Inhabers können ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen und sofort mit dem Ehegatten mitziehen oder auch nachziehen, ohne Sprachkenntnisse nachweisen zu müssen. Sie erhalten einen direkten Zugang zum Arbeitsmarkt.

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Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Blaue Karte Europäische Union zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung beantragen

Zuletzt geändert: 17.03.2022 08:16:57 CET

Sind Sie hochqualifizierter ausländischer Staatsangehöriger und möchten in Deutschland einer Ihren Qualifikationen angemessenen Beschäftigung nachgehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Blaue Karte EU erhalten.

Informationen zur Dienstleistung

Zuwanderung für Hochqualifizierte durch die Blaue Karte EU

Durch Anpassung des Aufenthaltsgesetzes an die Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union (EU) wurde zum 01. August 2012 die Blaue Karte EU (Blue Card EU) als neuer Aufenthaltstitel eingeführt.
Die Blue Card dient hochqualifizierten, drittstaatsangehörigen Personen dazu, einen leichteren Einstieg in den Arbeitsmarkt der EU zu finden. Sie ist vergleichbar mit der amerikanischen Green Card.

Voraussetzungen

Sollten Sie die Erteilung einer Blue Card anstreben, müssen hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Neben einem abgeschlossenen Hochschulstudium (oder einer vergleichbaren Qualifikation) ist eine dieser Qualifikation nach angemessenen Beschäftigung erforderlich, mit der Sie ein bestimmtes Bruttojahresgehalt erzielen (im Jahr 2022: 56.400,00 Euro). Eine geringere Gehaltsgrenze gilt für Hochqualifizierte in festgelegten Mangelberufen (im Jahr 2022: 43.992,00 Euro). Zu den Berufen gehören insbesondere Ingenieure, Ärzte und Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Die Erteilung der Blue Card EU erfolgt zunächst befristet. Sollten Sie seit über 33 Monaten eine entsprechende Beschäftigung ausgeübt und Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt haben, können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Diese wird bereits nach 21 Monaten erteilt, wenn Sprachkenntnisse der Stufe B 1 nachgewiesen werden.

Besonderheiten des Familiennachzuges

Ehegatten eines Blue Card Inhabers können ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen und sofort mit dem Ehegatten mitziehen oder auch nachziehen, ohne Sprachkenntnisse nachweisen zu müssen. Sie erhalten einen direkten Zugang zum Arbeitsmarkt.

Weitere Informationen

Sollten Sie bereits seit mindestens 18 Monaten im Besitz der Blauen Karte eines anderen Mitgliedsstaates der EU sein, so können Sie einreisen und innerhalb eines Monats den Antrag auf Erteilung einer Blue Card für Deutschland stellen.

Rechtliche Grundlagen

Blaue Karte EU: § 18 b Abs. 2 AufenthG

Niederlassung für Fachkräfte: § 18 c AufenthG

Bearbeitungszeit

"Achtung: Zurzeit pandemiebedingt leider erheblich erhöhte Bearbeitungszeit".

Leikanummer

99010014001001

Kontakt

Migration

Telefon: 0 21 51 / 86-2333

E-Mail: auslaenderamt@krefeld.de

Anschrift

Fachbereich Migration und Integration

Am Hauptbahnhof 5

47798 Krefeld

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