Bauen & Wohnen

An- und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden

Der Fachbereich Vermessung, Kataster und Liegenschaften ist Dienstleister rund um den An- und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden.

Dabei liegt ein Tätigkeitsschwerpunkt auf dem An- und Verkauf von unbebauten Grundstücken für den Gemeinbedarf (z.B. für öffentliche Verkehrs- und Grünflächen, Sportflächen, Kindertageseinrichtungen oder Schulen) und zur Umsetzung städtebaulicher Ziele. Die Abwicklung erfolgt im Rahmen von Kauf-, Tausch- und Erbbaurechtsverträgen. Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss des Vertrages erfolgt die gesamte Betreuung aus einer Hand.

Im Zusammenhang mit neu abzuschließenden oder Altverträgen ist häufig auch die Einräumung oder Löschung von grundbuchlichen Rechten (z.B. privatrechtliche Vorkaufsrechte, Wegerechte, Vormerkungen, Grundschulden etc.) erforderlich.

Nach Beendigung eines Erbbaurechtes durch Zeitablauf oder rechtsgeschäftliche Aufhebung fallen das Eigentum an Grundstück und Gebäude wieder zusammen. In diesen Fällen veräußert die Stadt Krefeld die ehemaligen Erbbaurechte - in der Regel handelt es sich hierbei um Einfamilienhäuser - samt Grundstück.

Benötigte Unterlagen

  • Bei der Löschung von Rechten: Grundbuchauszug nebst Bewilligungsurkunde der Eintragung des zu löschenden Rechtes.

Weiterführende Informationen

Gebühren:

Erteilung von Löschungsbewilligungen und Mithaftentlassungsurkunden je Recht
  • Löschungsbewilligungen 75,00 Euro
  • Mithaftentlassungserklärung 75,00 Euro
Erteilung von Vorrangeinräumungserklärungen, Pfandfreigaben, Zustimmungen zu Abtretungen und Belastungen von Erbbaurechten je Bewilligung
  • Bei Eigentumsobjekten und Grundpfandrechten bis 50.000,00 Euro: 37,50 Euro
  • Bei Eigentumsobjekten und Grundpfandrechten über 50.000,00 Euro: 75,00 Euro
  • Bei Mietobjekten und Grundpfandrechten bis 50.000,00 Euro: 52,50 Euro
  • Bei Mietobjekten und Grundpfandrechten über 50.000,00 Euro: 90,00 Euro
Hypothekenaufteilungsurkunden je Aufteilungseinheit 22,50 Euro, mindestens 75,00 Euro
 
Änderungen der Schuldverhältnisse
  • Bei Eigenheim und Erbbaurechten pro Objekt: 75,00 Euro
  • Bei Eigentumswohnungen pro Wohnung: 75,00 Euro
  • Bei Mietobjekten mit Grundpfandrechten:
    Bis 50.000,00 Euro: 165,00 Euro je Objekt
    Bis 250.000,00 Euro: 375,00 Euro je Objekt
    Über 250.000,00 Euro: 750,00 Euro je Objekt
     
  • Zustimmung zur Übertragung eines Erbbaurechtes: 75,00 Euro je Fall
  • Erteilung einer Stillhalteerklärung: 35,50 Euro je Erklärung
  • Zustimmung zum Wechsel des Feuerversicherers: 15,00 Euro je Objekt
  • Erteilung einer Vorkaufsrechtsverzichterklärung: 75,00 Euro je Fall
  • Erteilung einer Zustimmung zur Eintragung einer Baulast: 37,50 Euro je Baulast
Erteilung einer Löschungsbewilligung für ein Vorkaufsrecht
  • Für selbst genutztes Wohngrundstück: 750,00 Euro
  • In anderen Fällen z.B. bei Gewerbegrundstücken oder Mietobjekten (wenn dem Grundstückseigentümer durch Löschung ein direkter wirtschaftlicher Vorteil zuwächst): 2 % des Bodenwertes, mindestens 750,00 Euro je Fall

Rechtliche Grundlagen

Die Entscheidung über die jeweilige vertragliche Grundstücksangelegenheit ist nach der Kommunalverfassung NRW im Regelfall demokratisch legitimierten Gremien des Rates der Stadt Krefeld vorbehalten. Dies sind - je nach Geschäftswert - entweder der "Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften" oder - bei übersteigenden Werten - der "Haupt- und Beschwerdeausschuss".


Hierzu wird auf die §§ 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung (ZO) in der Neufassung vom 23.07.2018 verwiesen.
Die Gremien beraten Grundstücksangelegenheiten nach § 3 Abs. 8 lit. a) der Geschäftsordnung für den Rat, die Bezirksvertretungen und die Ausschüsse der Stadt Krefeld in nicht-öffentlicher Sitzung.


Lediglich bei einer Unterschreitung der im § 3 ZO genannten Geschäftswerte erfolgt eine Entscheidung im Zuständigkeitsbereich des Oberbürgermeisters als Organ der Stadt Krefeld (§ 18 ZO).

Aktuelle Grundstücks- und Gebäudeangebote

Diese sind unterteilt in Spezialimmobilien, private Wohngrundstücke oder Gewerbegrundstücke.

Sofern Sie auf dieser Seite keine Exposés vorfinden, werden derzeit keine Grundstücke und Gebäude vom Fachbereich 62 der Stadt Krefeld angeboten.


Verantwortlichkeit

Liegenschaften liegenschaften@krefeld.de

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