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Schülerfahrkosten - Antrag auf Übernahme
Zuletzt geändert: 08.04.2022 08:58:35 CEDT
Im Rahmen der derzeit gültigen Schülerfahrkostenverordnung werden von der Stadt Krefeld die notwendigen Schülerfahrkosten übernommen, wenn der Schulweg (kürzester Fußweg)
- zur nächstgelegenen Grundschule mehr als 2 Kilometer
- zur nächstgelegenen weiterführenden Schule (Klassen 5 bis 10) mehr als 3,5 Kilometer und
- zur nächstgelegenen weiterführenden Schulen (Klassen 10 bis 13) mehr als 5 Kilometer beträgt.
Für Schüler und Schülerinnen des Berufskollegs (Berufsbildende Schule) werden die Schülerfahrkosten ebenfalls dann übernommen, wenn der Schulweg (kürzester Fußweg)
- zum nächstgelegenen Berufskolleg mit dem entsprechenden Bildungsgang mehr als 5 Kilometer beträgt.
Nächstgelegene Schule ist die Schule, die die gewählte Schulform beziehungsweise den Schultyp anbietet, wobei der Schwerpunkt, das Berufsfeld beziehungsweise die Fachrichtung berücksichtigt wird. Die Fremdsprachenfolge findet keine Berücksichti-gung. Schüler der Vorklasse zum Berufsgrundschuljahr und des Berufsgrundschuljahres besuchen das für den Wohnort zuständige Berufskolleg.
Der Höchstbetrag, der vom Schulträger zu übernehmenden Schülerfahrkosten liegt bei monatlich 100,00 Euro.
Schüler und Schülerinnen in Bezirksfachklassen des Berufskollegs müssen einen Eigenanteil von 50,00 Euro monatlich aufbringen.
Kein Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten haben Schüler und Schülerinnen der Abendrealschule, des Abendgymnasiums, der Fachoberschulklassen 12 B und der Fachschulen mit Ausnahme der Fachschule für Sozialpädagogik und der Fachschule für Heilerziehungspflege.
Rechtliche Grundlagen
§ 97 Abs. 4 Schulgesetz - Schülerfahrkostenverordnung
Unterlagen
Außer dem Antrag zur Erstattung der Schülerfahrkosten, den Sie im Sekrtetariat der besuchten Schuler erhalten, benötigen Sie keine weiteren Unterlagen. Den vollständig ausgefüllte Antrag geben Sie im Sekretariat ab. Dort werden die Angaben zum Schulbesuch bestägigt und zur Bearbeitung an die Schulverwaltung weitergeleitet.
Formen der Antragstellung
Die Übernahme der Schülerfahrkosten muss mit einem entsprechenden Antragsvordruck beantragt werden. Antragsvordrucke erhalten Sie in der jeweiligen Schule. Den Antrag füllen Sie bitte sorgfältig aus und geben ihn im Schulsekretariat ab.
Grundsätzlich werden anspruchsberechtigten Schülern und Schülerinnen Schülerfahrkarten (SchokoTickets) für die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung gestellt.
Gebühren
Anspruchsberechtigte Schüler erhalten das SchokoTicket zum ermäßigten Preis und zwar
- 14,00 Euro für das erste anspruchsberechtigte Kind,
- 7,00 Euro für das zweite anspruchsberechtigte Kind,
- kostenlos für das dritte und jedes weitere anspruchsberechtigte Kind.
Volljährige Schüler zahlen 14,00 Euro und bleiben bei der o.g. Staffelung unberücksichtigt. Besteht ein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII, ist keine finanzielle Beteiligung erforderlich.
Schüler, die nach der Schülerfahrkostenverordnung keinen Anspruch auf Zuschüsse haben, können das SchokoTicket direkt bei den Stadtwerken Krefeld erwerben. Den aktuellen Preis dieses Angebotes erfahren Sie über die Internetseite der Stadtwerke Krefeld AG oder im Service Center der SWK, Ostwall 148 (direkt an der Haltestelle Rheinstraße).
Der Höchstbetrag, der vom Schulträger zu übernehmenden Schülerfahrkosten liegt bei monatlich 100,00 Euro. Schüler und Schülerinnen in Bezirksfachklassen des Berufskollegs müssen einen Eigenanteil von 50,00 Euro monatlich aufbringen.
Bearbeitungszeit
Bei der Beantragung der Schülerfahrkosten in Form des SchokoTickets beträgt die Bearbeitungsdauer nach Eingang ca. eine Woche.
Bei der Erstattung der Fahrkosten für Schüler der Bezirksfachklassen dauert die Bearbeitung nach Eingang zwischen vier bis sechs Wochen.
Hinweise
Weiterführende Informationen zum Schockoticket erhalten Sie auf der Internetseite der Stadtwerke Krefeld AG .
Fristen
Bewilligungszeitraum ist in der Regel das Schuljahr. Der Antrag auf Fahrkostenübernahme soll unverzüglich zu Beginn des Bewilligungszeitraums beim Schulträger gestellt werden. Eine nachträgliche Übernahme (Erstattung) der Schülerfahrkosten ist nur möglich, wenn der Antrag spätestens bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums gestellt wird.
Leikanummer
990888011000000
Kontakt
Anschrift
Schule, Pädagogischer und Psychologischer Dienst
Petersstr. 118 (C)
47798 Krefeld