Bildung & Schule

Schülerfahrkosten: Antrag auf Übernahme

Im Rahmen der derzeit gültigen Schülerfahrkostenverordnung werden von der Stadt Krefeld die notwendigen Schülerfahrkosten übernommen, wenn der Schulweg (kürzester Fußweg)

  • zur nächstgelegenen Grundschule mehr als 2 Kilometer
  • zur nächstgelegenen weiterführenden Schule (Klassen 5 bis 10) mehr als 3,5 Kilometer und
  • zur nächstgelegenen weiterführenden Schule (Klassen 11 bis 13) mehr als 5 Kilometer beträgt.

Für Schüler:innen des Berufskollegs (Berufsbildende Schule) werden die Schülerfahrkosten ebenfalls dann übernommen, wenn der Schulweg (kürzester Fußweg)

  • zum nächstgelegenen Berufskolleg mit dem entsprechenden Bildungsgang mehr als 5 Kilometer beträgt.

Nächstgelegene Schule ist die Schule, die die gewählte Schulform beziehungsweise den Schultyp anbietet, wobei der Schwerpunkt, das Berufsfeld beziehungsweise die Fachrichtung berücksichtigt wird. Die Fremdsprachenfolge findet keine Berücksichtigung. Schüler:innen der Vorklasse zum Berufsgrundschuljahr und des Berufsgrundschuljahres besuchen das für den Wohnort zuständige Berufskolleg.

Der Höchstbetrag, der vom Schulträger zu übernehmenden Schülerfahrkosten liegt bei monatlich 100,00 Euro. Schüler:innen in Bezirksfachklassen des Berufskollegs müssen einen Eigenanteil von 50,00 Euro monatlich aufbringen.

Kein Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten haben Schüler:innen der Abendrealschule, des Abendgymnasiums, der Fachoberschulklassen 12 B und der Fachschulen mit Ausnahme der Fachschule für Sozialpädagogik und der Fachschule für Heilerziehungspflege.

Weiterführende Informationen

Unterlagen

Außer dem Antrag zur Erstattung der Schülerfahrkosten, den Sie im Sekretariat der besuchten Schule erhalten, benötigen Sie keine weiteren Unterlagen. Den vollständig ausgefüllten Antrag geben Sie im Sekretariat ab. Dort werden die Angaben zum Schulbesuch bestätigt und zur Bearbeitung an die Schulverwaltung weitergeleitet.

Gebühren

Anspruchsberechtigte Schüler:innen erhalten das DeutschlandTicket-Schule zum ermäßigten Preis und zwar

  • 14,00 Euro für das erste anspruchsberechtigte Kind,
  • 7,00 Euro für das zweite anspruchsberechtigte Kind,
  • kostenlos für das dritte und jedes weitere anspruchsberechtigte Kind.

Volljährige Schüler:innen zahlen 14,00 Euro und bleiben bei der o.g. Staffelung unberücksichtigt. Besteht ein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII, ist keine finanzielle Beteiligung erforderlich.

Schüler:innen, die nach der Schülerfahrkostenverordnung keinen Anspruch auf Zuschüsse haben, können das DeutschlandTicket-Schule direkt bei den Stadtwerken Krefeld erwerben. Den aktuellen Preis dieses Angebotes erfahren Sie über die Internetseite der Stadtwerke Krefeld AG oder im Service Center der SWK, Ostwall 148 (direkt an der Haltestelle Rheinstraße).

Fristen

Bewilligungszeitraum ist in der Regel das Schuljahr. Der Antrag auf Fahrkostenübernahme soll unverzüglich zu Beginn des Bewilligungszeitraums beim Schulträger gestellt werden. Eine nachträgliche Übernahme (Erstattung) der Schülerfahrkosten ist nur möglich, wenn der Antrag spätestens bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums gestellt wird.

Prozess

  • Die Übernahme der Schülerfahrkosten muss mit einem entsprechenden Antragsvordruck beantragt werden. 
  • Antragsvordrucke erhalten Sie im Sekretariat der jeweiligen Schule. 
  • Den Antrag füllen Sie bitte sorgfältig aus und geben ihn im Schulsekretariat ab.
  • Sofern Schülerfahrkosten durch die Stadt Krefeld übernommen werden, erhalten Sie das DeutschlandTicket-Schule durch die SWK per Post.

Bearbeitungsdauer

  • 1 Woche (bei der Beantragung der Schülerfahrkosten in Form des DeutschlandTicket-Schule nach Eingang)
  • 4 Wochen (bis zu 6 Wochen bei der Erstattung der Fahrkosten für Schüler:innen der Bezirksfachklassen)

Hilfe

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