Bauen & Wohnen

Vertriebenenhilfe

Das Gesetz über die Angelegenheiten der Spätaussiedler, Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz) hat die Zielsetzung, deutsche Staatsangehörige und deutsche Volkszugehörige zu erfassen, die sich als Folge von Vertreibung, Verschleppung und Verfolgung der deutschen Volksgruppen bei Kriegsende und aufgrund der Nachkriegsverhältnisse in ihrer Eigenschaft als Angehörige der deutschen Volksgruppe bedrängt fühlen und deswegen ihre Heimat verlassen wollten.

Das Bescheinigungsverfahren über den Status als Spätaussiedler wird ab 01.01.2005 zentral durch das Bundesverwaltungsamt durchgeführt.

Die Zuständigkeit gilt auch für die Ausstellung der Zweitschriften, Namensänderungen und Höherstufungsanträgen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ausschließlich das Bundesverwaltungsamt Auskünfte über den Verfahrensstand geben kann.

Für alle Spätaussiedler, deren Registrierung in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Bundes und die Verteilung auf die Länder bis zum 01.01.05 erfolgt ist, bleibt die Stadt Krefeld zuständig. Dies betrifft u.a. die Ausstellung von Zweitschriften und sonstigen Statusfragen nach den alten Gesetzen und Verwaltungsvorschriften.


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