Ein- & Auswanderung

Zuwanderung für Studenten

Aufenthalt zum Zwecke des Studiums und der Studienbewerbung

In Deutschland studieren - für viele junge Menschen aus anderen Ländern ist das ein Traum. Das deutsche Bildungssystem ist strukturiert, die Studien-Angebote sind umfangreich und interessant. Auch die Stadt Krefeld ist aufgrund der hier ansässigen Hochschule Niederrhein für viele Studenten beliebter Studien- und Wohnort.

Vor und während des Studiums sind jedoch einige Dinge zu beachten, damit das angestrebte Studium so problemlos wie möglich verläuft.

Sollten Sie ein Studium an einer deutschen Hochschule anstreben, müssen Sie in der Regel vor der Einreise nach Deutschland bei der zuständigen Auslandvertretung ein Visum beantragen. Dieses Visum hat grundsätzlich eine Gültigkeit von drei Monaten.

Bevor eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums erteilt werden kann, benötigen Sie eine Immatrikulationsbescheinigung einer deutschen Hochschule (eine bedingte Zulassung reicht aus). Ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse oder Kenntnisse in der Ausbildungssprache kann ebenfalls verlangt werden. Daneben besteht die Möglichkeit der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Studienbewerbung. Der Aufenthalt als Studienbewerber ist dabei auf neun Monate begrenzt.

Außerdem müssen Sie einen Nachweis über die ausreichende Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich Krankenversicherungsschutzes für die Zeit des Studiums vorlegen. Sind die Voraussetzungen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erfüllt, so kann diese erstmals befristet für mindestens ein Jahr und höchstens zwei Jahre erteilt werden. Nach Ablauf kann die Aufenthaltserlaubnis um mindestens ein Jahr verlängert werden, sofern weiterhin ausreichende Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts nachgewiesen werden und der Abschluss des Studiums in einem angemessenen Zeitraum erreicht werden kann. Dies ist gegeben, wenn Sie die durchschnittliche Studiendauer nicht um mehr als drei Semester überschreiten. Die Gesamtausbildungsdauer darf dabei im Allgemeinen zehn Jahre nicht überschreiten.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Informationen

Während Ihres Studiums ist eine Erwerbstätigkeit, die 120 ganze oder 240 halbe Tage im Jahr nicht überschreitet, erlaubt. Ausgenommen davon ist die Arbeit als studentische Hilfskraft, welche zeitlich unbegrenzt ausgeübt werden kann. Dazu zählen Nebentätigkeiten an der Hochschule, einer anderen wissenschaftlichen Einrichtung oder hochschulnahen Organisationen.

Nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums kann Ihre Aufenthaltserlaubnis bis zu 18 Monate zur Suche eines angemessenen Arbeitsplatzes verlängert werden. Sobald Sie einen Job gefunden haben, welcher Ihrer erreichten Qualifikation und Fachrichtung entspricht, besteht bei Vorliegen aller weiteren Voraussetzungen die Möglichkeit der Beantragung einer Blauen Karte EU oder einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung.


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