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SEPA - Lastschriftmandat der Stadt Krefeld

Allgemeines
Was ist ein SEPA-Mandat?
Was ändert sich für Sie mit dem SEPA-Lastschriftverfahren?
Wo finde ich IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code)?
Wo finde ich den entsprechenden Vordruck zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats?
Konten der Finanzbuchhaltung

Umstellung des Lastschriftverfahrens auf SEPA (Single Euro Payments Area) bei der Stadt Krefeld

Die Stadtverwaltung Krefeld hat ihr Buchungssystem zum 02.01.2014 auf SEPA-Lastschrift umgestellt.

Was ändert sich für Sie zukünftig, wenn Sie uns bisher die Erlaubnis zum Lastschrifteinzug erteilt haben?
Dazu haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Die Umstellung auf SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschrift erfolgt in Deutschland und den anderen Eurostaaten bis spätestens zum 01.02.2014. Falls Sie zukünftig per Lastschrift bezahlen wollen, müssen Sie uns hierfür ein SEPA-Mandat ausstellen. Haben Sie bereits vor dem 02.01.2014 eine Lastschriftermächtigung erteilt, bleibt diese weiterhin gültig und wird automatisiert durch die Stadt Krefeld in ein SEPA-Mandat umgewidmet. In diesem Fall ist durch Sie nichts weiter zu veranlassen.

Was ist ein SEPA-Mandat?

Grundlage für die Teilnahme am europäischen SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA-Basislastschrift) ist eine Autorisierung durch ein SEPA-Mandat. Neue Mandate bedürfen der Schriftform und müssen durch den Zahlungspflichtigen unterschrieben werden. Das Mandat enthält die Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID) der Stadt Krefeld und muss durch Sie nur noch mit Ihren Daten befüllt werden.

Ein SEPA-Lastschriftmandat ist die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften. Ein Mandat umfasst sowohl die Zustimmung des Zahlers zum Einzug der Zahlung per SEPA-Lastschrift an den Zahlungsempfänger als auch den Auftrag an den eigenen Zahlungsdienstleister zur Einlösung der Zahlung.

Was ändert sich für Sie mit dem SEPA-Lastschriftverfahren?

Auch künftig können Sie einer Lastschrift ohne Angaben von Gründen widersprechen. Ihre Bank wird dann wie gewohnt den Betrag Ihrem Konto wieder gutschreiben. Die gesetzliche Widerspruchsfrist hierfür beträgt acht Wochen. Bei unberechtigten Lastschriften, wenn Sie uns also gar keine Einzugsermächtigung oder kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, gilt nach wie vor die gesetzliche Rückerstattungsfrist von 13 Monaten.

Im Gegensatz zur alten Lastschriftermächtigung, die bis auf Widerruf galt, verfällt ein SEPA-Lastschriftmandat nach 36 Monaten, sofern es in dieser Zeit nicht genutzt wird.

Wo finde ich IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code)?

IBAN und BIC werden nach dem 01.02.2014 die nationalen Kontenangaben ersetzen, also in Deutschland Kontonummer und Bankleitzahl. IBAN steht für die internationale Bankkontonummer und BIC für einen international festgelegten gültigen Bankcode.

Sie finden IBAN und BIC auf Ihren Kontoauszügen oder im Online-Banking. Die meisten Kundenkarten der Banken und Kreditinstitute weisen IBAN und BIC ebenfalls aus.

Wo finde ich den entsprechenden Vordruck zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats?

Das Formular finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Bitte füllen Sie den Vordruck an ihrem Rechner vollständig aus und übersenden ihn an die auf dem Vordruck angegebene Adresse.
Beachten Sie bitte, dass die Verwendung und Akzeptanz handschriftlich ausgefüllter Formulare wegen etwaiger Unleserlichkeiten nicht gewährleistet werden kann.

Sollten Sie weitere Fragen zum Thema SEPA-Lastschriftverfahren haben, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die ebenfalls weiter unten auf dieser Seite aufgelisteten Ansprechpersonen.

Konten der Finanzbuchhaltung:

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE50ZZZ00000162611

Sparkasse Krefeld
IBAN: DE83 3205 0000 0000 301291
BIC: SPKRDE33XXX

Sparkasse Krefeld
IBAN: DE84 3205 0000 0000 310003
BIC: SPKRDE33XXX

Volksbank Krefeld eG
IBAN: DE48 3206 0362 0000 002151
BIC: GENODED1HTK