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Abteilung 20/2 - Kaufmännisches Rechnungswesen

Abteilung 20/2 - Kaufmännisches Rechnungswesen

Der Bereich des kaufmännischen Rechnungswesens ist insbesondere zuständig für die jährliche Aufstellung des städtischen Jahresabschlusses sowie des Gesamtabschlusses für den Konzern Stadt Krefeld.

Die Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses basiert auf § 95 Abs. 1 GO NRW, wonach die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen hat, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss hat nach § 95 Abs. 1 GO NRW unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen und der Bilanz, er ist um einen Anhang zu erweitern. Weiterhin ist ein Lagebericht aufzustellen.

Aktuelle Informationen zum Jahresabschluss finden Sie hier.

Die Gemeinde hat gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW grundsätzlich in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss aufzustellen.

Gemäß § 116 Abs. 2 GO NRW besteht der Gesamtabschluss aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz, dem Gesamtanhang, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel, weiterhin ist ein Gesamtlagebericht aufzustellen.

Basis für die Aufstellung des Gesamtabschlusses sind der Jahresabschluss der Stadt Krefeld sowie die grundsätzlich geprüften Jahresabschlüsse und die an die NKF-Vorschriften angepassten sowie einer prüferischen Durchsicht unterzogenen Packages der konsolidierten Unternehmen.

Aktuelle Informationen zum Gesamtabschluss finden Sie hier.

Kontakt

Anschrift

Finanzsteuerung und Beteiligungsmanagement

Von-der-Leyen-Platz 1

47798 Krefeld