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Industrie- und Gewerbelärm

Als Industrie- und Gewerbelärm wird sowohl der Lärm von großen Industriebetrieben als auch der von kleineren Handwerksbetrieben bezeichnet. Außerdem zählen Geräusche von Straßen- und Schienenfahrzeugen auf einem Betriebs- oder Werksgelände, sowie Geräusche des Liefer- und Kundenverkehrs dazu. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) regeln den Betrieb von genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen. Zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Anlagengeräusche enthält die TA-Lärm Immissionsrichtwerte.