Beratung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen, Familien und Alleinerziehenden.
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Die Jugendgerichtshilfe unterliegt einer Alterseinschränkung. Sie gilt nur bis zum vollendeten 21. Lebensjahr.
Vorbeugenden Schutz junger Menschen vor gefährdenden Einflüssen, Stoffen und Handlungen.
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