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Altlasten und Bodenschutz

Bodenschutz

Die Rahmenanforderungen sind im Bundes-Bodenschutzgesetz und in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung ausgeführt. In NRW ist ergänzend ein Landes-Bodenschutzgesetz verabschiedet worden.
Zweck der gesetzlichen Regelungen ist es, die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, bereits eingetretene Bodenverunreinigungen und Altlasten sowie hierdurch verursachte Grundwasserkontaminationen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen.
Die Umsetzung beziehungsweise Überwachung der gesetzlichen Bestimmungen wird vom Fachbereich Umwelt wahrgenommen.

Altlastenauskunft

Der Fachbereich Umwelt führt ein Kataster der Altlastverdachtsflächen in Krefeld. In diesem Kataster sind alle vorliegenden Daten und Erkenntnisse über altlastverdächtige Grundstücke registriert.

Nach den Bestimmungen der EU - Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG vom 21. Januar 2003 hat jeder das Recht, Daten, Tatsachen oder Erkenntnisse über Altablagerungen und Altstandorte zu erhalten. Ausnahmen davon sind unter anderem gegeben, wenn es sich bei den Informationen um schutzwürdige persönliche Daten oder Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse handelt. Die Behörde muß dann im Einzelfall prüfen, ob entsprechende Daten weitergegeben werden dürfen.
Auskünfte, ob die jeweiligen Grundstücke im Kataster der altlastverdächtigen Flächen enthalten sind und ob gegebenenfalls weiterreichende Informationen vorliegen, werden nur auf schriftlichen Antrag hin erteilt.
Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, ist das Auskunftsersuchen mit dem ausgefüllten Antragsformular und unter Beifügung folgender Unterlagen

- Lageplan (zum Beispiel Auszug aus dem Grundstückskataster) und
- nach Möglichkeit Eigentumsnachweis (zum Beispiel aktueller Grundbuchauszug) beziehungsweise Einverständniserklärung/ Vollmacht des Grundstückeigentümers

zu richten an:

Stadt Krefeld
Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz
Untere Bodenschutzbehörde
Uerdinger Straße 202 - 204
47799 Krefeld

oder an
altlastenauskunft@krefeld.de

Ein Online-Formular steht hier als Formularassistent zur Verfügung.

Die Altlastauskunft ist gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW gebührenpflichtig.
Die Gebühren richten sich nach dem jeweiligen Bearbeitungsaufwand.
Für eine Auskunft aus den Daten der Routineerhebung, das heißt detaillierte Untersuchungen liegen nicht vor, werden Gebühren in Höhe von 42 Euro erhoben. Liegen für das Grundstück differenzierte Untersuchungen vor, beträgt die Gebühr bis zu 500 Euro.

Unter folgendem Link finden Sie aktuelle Verzeichnisse der in NRW zugelassenen Untersuchungsstellen für Altlasten und Bodenschutz sowie Verzeichnisse der in NRW zugelassenen und anerkannten Sachverständigen für Altlasten und Bodenschutz.