Inhaltsbereich

Tierseuchenbekämpfung und -verhütung

Die Veterinärfachverwaltung ist für die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Tierkrankheiten im Inland und die Abwehr der Einschleppung dieser Krankheiten aus dem Ausland verantwortlich (staatliche Tierseuchenbekämpfung). Sie trägt Mitverantwortung für einen seuchenfreien Tierbestand innerhalb der Europäischen Gemeinschaft, beispielsweise in Form veterinärrechtlicher Kontrollen an den deutschen Außengrenzen der Gemeinschaft.

Den von Tieren auf Menschen übertragbaren Krankheiten (Zoonosen) wird besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Die Gesundheitsfachverwaltung wird über Beobachtungen, die für deren Tätigkeit von Bedeutung sind, unterrichtet.

Anzeigepflicht für Tierhalter beim Veterinäramt

Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen ist die genaue Erfassung der Tierhaltungen. Daher sind die Halter von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden, Hühnern oder Truthühnern verpflichtet, ihren Betrieb bzw. die Haltung der landesweit beauftragten Stelle anzuzeigen, dies ist in Nordrhein-Westfalen die

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
- Tierseuchenkasse NRW -
Nevinghoff 6
48147 Münster

Telefon: 02 51 / 28 98 20
Telefax: 02 51 / 2 89 82 30
E-Mail: tierseuchenkasse@lwk.nrw.de
Homepage: http://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/index.htm

Pferdehaltung

Im Falle der Pferdehaltungen ist derjenige zur Anzeige verpflichtet, in dessen unmittelbaren Besitz sich die Tiere befinden. Sind beispielsweise Freizeitpferde in einem Reitstall, Pensionsbetrieb oder Gestüt untergebracht, ist der Betreiber der Einrichtung für die Meldung verantwortlich.

Bienenhaltung

Auch Bienenhalter müssen gemäß der Bienenseuchen-Verordnung ihrer Anzeigepflicht unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und des Standortes der Bienen nachkommen.

Pferdepässe

Seit dem 1. Juli 2000 gilt, dass alle Pferdebesitzer einen Pferdepass für ihr Pferd besitzen müssen. Informationen hierzu und die erforderlichen Antragsunterlagen erhalten Sie beim Rheinischen Pferdestammbuch oder bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung:

Rheinisches Pferdestammbuch
Schloß Wickrath
41189 Mönchengladbach

Telefon: 0 21 66 / 6 21 91 12
Telefax: 0 25 81 / 6 21 44
E-Mail: ud@pferdezucht-rheinland.de
Homepage: www.pferdezucht-rheinland.de

Deutsche Reiterliche Vereinigung
Freiherr-von-Langen-Str. 13
48231 Warendorf

Telefon: 02581 6362-0
Telefax: 02581 62144
E-Mail: fn@fn-dokr.de
Homepage: www.pferd-aktuell.de

Zucht und Handel mit Papageien und Sittichen

Wenn Sie mit Papageien und Sittichen (Psittaciden, Krummschnäbel) züchten oder handeln wollen, bedarf dies zuvor einer Erlaubnis durch das Veterinäramt. Die Erlaubnis ist an bestimmte räumliche und personelle Voraussetzungen (Zuverlässigkeit, Sachkunde) gebunden. Grund für die Erlaubnispflicht ist die auch für den Menschen sehr gefährliche Erkrankung Psittakose - landläufig als Papageienkrankheit bezeichnet -, die durch diese Vogelarten übertragen werden kann. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Veterinäramt.

Reisen mit Haustieren, Ein- und Ausfuhr von Tieren

Für das Reisen mit Haustieren sowie deren Ein- und Ausfuhr gibt es zahlreiche Vorschriften zum Schutz vor der Verbreitung von Tierseuchen. Bitte erkundigen Sie sich schon bei der Planung der Reise bzw. des Tiertransports nach den geltenden Bestimmungen.

Europäische Gemeinschaft

Für den Reiseverkehr mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft ist lediglich der amtliche EG-Heimtierausweis erforderlich. Für das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, die Republik Irland und das Königreich Schweden gelten - wegen der dort günstigen Tollwutsituation - besondere Bestimmungen. Die EG-Heimtierausweise werden von den praktizierenden Tierärzten ausgestellt, die hierzu amtlich ermächtigt worden sind.

Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrem Haustierarzt oder auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).

Für das Verbringen von Pferden innerhalb der EG ist ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Auskünfte hierzu erhalten Sie von dem Veterinäramt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Pferd gehalten wird.

Drittländer

Für die Ausfuhr in Drittländer wenden Sie sich bitte an die Botschaft oder konsularische Vertretung des jeweiligen Landes. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir angesichts der immer vielfältiger werdenden Reiseziele keine Auskunft zu den aktuellen Einreisebestimmungen geben können, zumal sich diese - je nach Tierseuchenlage - teilweise sehr kurzfristig ändern können.

Im Falle der Einfuhr, bei einer Reise auch Wiedereinfuhr, von Tieren aus Drittländern wenden Sie sich bitte an uns.

Lokales Tierseuchenkontrollzentrum

Im Falle des Auftretens einer hochansteckenden Tierseuche wie Schweinepest oder Maul und Klauenseuche wird bei der Stadt Krefeld das Lokale Tierseuchenkrisenzentrum aktiviert, das die Aufgaben bei der Tierseuchenbekämpfung koordiniert und durchführt.